Verleih von Hilfsmitteln

Technische Hilfsmittel ermöglichen oftmals den Erhalt der selbständigen Lebensführung bzw. stellen sie eine große Erleichterung für Pflegepersonen dar.

Pflegebedürftigkeit geht häufig mit körperlicher Bewegungseinschränkung, zunehmender Ungeschicklichkeit und eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit einher.

Betreuungs- und Hilfsmaßnahmen können einfacher gemacht werden bzw. kleine Veränderungen in der Wohnung bei einer selbstständigen Lebensführung unterstützen. Richtig geplante und passende Veränderungen können so allen Betroffenen das Leben erleichtern.


Hilfsmittel für pflegebedürftige Personen werden, meist gegen Entgelt, von folgenden Organisationen und Einrichtungen verliehen:

  • Krankenversicherungsanstalten (nur nach ärztlicher Verordnung)
  • Pensionsversicherungsanstalten (auf Anfrage)
  • Krankenpflegeorganisationen
  • Soziale Hilfsdienste
  • Seniorenpflegeeinrichtungen
  • Sanitätshäuser

Welche Einrichtung in Ihrer Nähe Hilfsmittel verleiht, erfahren Sie gegeben falls in der Wohnsitzgemeinde. Infos darüber erteilt auch die Pflegeberatung des Landes

Zuschuss
Unter gewissen Voraussetzungen kann vor der Anschaffung eines Hilfsmittels (Pflegebetten, Treppenlift,…) ein Zuschuss über die Unterstützungsstelle für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung (vormals SALKOF) beantragt werden. Mehr dazu unter: www.salzburg.gv.at/salkof