24-h-Betreuung zuhause

24-h-Betreuung ermöglicht auch bei hohem Pflegebedarf den Verbleib zuhause im gewohnten Umfeld.

Die 24-Stunden-Betreuung kann durch Selbständige oder Angestellte erfolgen. Bei angestellten Kräften sind Mindestlöhne und Arbeitszeiten einzuhalten. Bei selbständig Tätigen werden Honorar und Arbeitszeiten frei vereinbart.


Zuschuss
Der Staat fördert die 24-Stunden-Betreuung, um die Mehrkosten für eine legale Pflege im Privathaushalt zu decken. Personen mit einem Pflegegeld ab der Stufe 3, die eine sogenannte 24-Stunden-Betreuung brauchen, erhalten zusätzlich zum Pflegegeld eine finanzielle Unterstützung in Form eines monatlichen Zuschusses in folgender Höhe:

  • 1 Betreuungskraft
    selbstständig                                                       € 400
    angestellt bei Betreuenden, Angehörigen             € 800
  • 2 Betreuungskräfte
    selbstständig                                                       € 800
    angestellt bei Betreuenden, Angehörigen           € 1.600

Zusätzlich trat ab 01.09.2023 die sogenannte „28-Tage Regelung“ in Kraft. Diese besagt, dass jene Förderwerberinnen und -werber, welche eine selbstständige Betreuungskraft haben und diese mindestens 28 Tage am Stück betreut werden, einen Förderbetrag von monatlich 800 Euro
erhalten.
Alle betroffenen Personen erhalten den erhöhten Betrag automatisch in voller Höhe und es ist diesbezüglich keine gesonderte Antragstellung nötig. 


Einkommensgrenze
Betreuungsbedürftige, die im Monat mehr als 2.500 Euro (netto) verdienen, bekommen keinen Zuschuss. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 400 Euro für jede/n unterhaltsberechtigten Angehörige/n und um 600 Euro für jede/n unterhaltsberechtigen Angehörige/n mit Behinderung.

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenze um weniger als die maximal mögliche Zuwendung, ist der Differenzbetrag als Zuwendung zu gewähren. Beträgt die Differenz weniger als 50 Euro, ist keine Zuwendung zu gewähren.

Beispiel: Liegt das monatliche Netto-Einkommen bei 2.700 Euro, werden für zwei selbstständige Betreuungspersonen 600 Euro an Zuwendung (anstelle der max. 800 Euro) gewährt.

Informationen und Antragstellung:

Sozialministeriumservice Aussenstelle Salzburg

  Auerspergstraße 67a
  Tel. +43 5 99 88