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Kostenersatz für Covid-19-Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften
Um Personen, die eine 24-Stunden-Betreuung in
Anspruch nehmen, sowie Ihre Angehörigen auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie
bestmöglich zu unterstützen, werden Testkosten für freiwillige Testungen von
24-Stunden-Betreuungskräften, die bei der Einreise nach Österreich erfolgt sind,
erstattet. Eine Förderung kann lediglich im Ausmaß der tatsächlich
nachgewiesenen Kosten der Testung bis zu folgendem Höchstbetrag gewährt werden:
- bis zu 35 Euro für im Inland erfolgte Testungen
- bis zu 60 Euro für im Ausland erfolgte Testungen
Eine Förderung kann nur für in folgenden Zeiträumen durchgeführte Testungen erfolgen:
- PCR-Tests: 15. März 2020 bis längstens 30. Juni 2022
- Antigen-Tests: 15. Dezember 2020 bis längstens 30. Juni 2022
Die Kosten können rückwirkend abgerechnet werden.
Die Antragstellung ist bis 31.Juli 2022 möglich.
Wenn mehrere Rechnungen für Tests aus verschiedenen Monaten vorliegen, sollen diese gemeinsam eingereicht werden.
Pro 24-Stunden-Betreuungskraft ist eine Testung pro Monat abrechenbar.
Antragsberechtigt ist die betreute Person beziehungsweise ihre Angehörigen oder ihre Vertretung, nicht jedoch Betreuungskräfte.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen in Kopie VERPFLICHTEND beizulegen:
Nachweise über die durchgeführte(n) Testung(en)
Nachweise über die erfolgte Zahlung (Rechnung inklusive allfälliger Zahlungsbestätigung, soweit vorhanden Bankbeleg)
Nachweise über die tatsächlich erfolgte 24-Stunden-Betreuung (Honorarnote für den Turnus, für den die Testung erfolgte)
Nachweise der Bankdaten (IBAN) der Antragstellerin/des Antragstellers, wie zB. Kopie der Kontokarte bzw. Bestätigung der Bank
Gegebenenfalls Nachweise über das Vertretungsverhältnis
Antrag auf Kostenerstattung für die Durchführung von
PCR-Tests/Antigen-Tests von 24-Stunden-Betreuungskräften
Richtlinie des Landes Salzburg zur Kostenübernahme für Covid-19-Testungen von 24-Stunden-Betreuungskräften