Pflegekindergeld

Pflegepersonen erhalten für Pflegekinder je nach Alter des Kindes pro Monat einen Beitrag für ihre Unterhalts- und Erziehungsleistungen.

​Die monatlichen Richtsätze für das Pflegekindergeld betragen für 2024:

  • ​Für Unterhaltskosten
​633,00 
  • Für den Erziehungsaufwand

für Kinder von 0-6 Jahren
für Kinder von 7-10 Jahren
für Kinder ab 11 Jahren



170,00
285,00
318,00 
  • Bereitschaftspflege: Bereitschaftspflegepersonen erhalten ein um 50 % erhöhtes Pflegekindergeld

Zum monatlich gebührenden Pflegekindergeld wird zur Deckung des Aufwandes für Heizung und Bekleidung in den Monaten März, Juni, September und Dezember eine Sonderzahlung in der Höhe des halben Richtsatzes gewährt.

Darüber hinaus können Pflegepersonen zusätzliche Leistungen erhalten:

  • Freier Dienstvertrag: Pflegepersonen haben die Möglichkeit, mit dem Land Salzburg einen freien Dienstvertrag als geringfügig Beschäftigte abzuschließen, um sozialversicherungsrechtlich (Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung) abgesichert zu sein. Der Selbstversicherungsbeitrag wird refundiert.
  • Zusätzlicher finanzieller Mehraufwand: Notwendiger finanzieller Mehraufwand wird entsprechend den Bedürfnissen des Pflegekindes bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten ersetzt. (notwendige Sonderausgaben wegen z.B. Krankheit, Behinderung, (vor)schulische/berufliche Aus- und Weiterbildungen)
  • Ausstattungspauschale: Pflegepersonen erhalten eine einmalige Ausstattungspauschale in der Höhe von 730,77 Euro (Wert für 2024) wenn das Pflegeverhältnis voraussichtlich länger als ein Jahr andauern wird.