Bereitschaftspflege

In Krisen- und Akutsituationen, in denen Kinder nicht (mehr) von ihren Eltern betreut und versorgt werden können, kann die Kinder- und Jugendhilfe entscheiden, dass sie vorübergehend zu Bereitschaftspflegepersonen kommen. In diesem Fall ist ehestmöglich abzuklären, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich oder eine dauernde Betreuung außerhalb notwendig ist.

Kinder in derartigen Krisensituationen brauchen besonders viel Zuwendung, Zeit und Akzeptanz. Bereitschaftspflegepersonen müssen äußerst flexibel und bereit sein jederzeit ein Kind aufzunehmen und es durch diese krisenhafte und oft auch belastende Zeit zu begleiten.

Diese anspruchsvolle Aufgabe können Personen, die allein, in einer Lebensgemeinschaft oder Partnerschaft leben, mit und ohne eigene Kinder, übernehmen. Bereitschaftspflegepersonen werden wie Pflegepersonen von der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken auf ihre Eignung überprüft und absolvieren ebenfalls die vorbereitende Ausbildung für Pflegepersonen. Sie müssen jedoch zusätzlich an einem Modul für Bereitschaftspflege teilnehmen.

  • Erhöhtes Pflegekindergeld

Bereitschaftspflegepersonen erhalten die gleichen finanziellen Entschädigungen wie Pflegepersonen, jedoch ein um 50 Prozent erhöhtes Pflegekindergeld.

  • Anstellung für Bereitschaftspflegepersonen

Über den Verein SOS Kinderdorf können Bereitschaftspflegefamilien angestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine Anstellung für 10 Wochenstunden (zirka monatlich 788 Euro brutto, ab 1.1.2024: Anstellung für 15 Wochenstunden und zirka monatlich 1.185 Euro brutto).
Dadurch wird der Mehraufwand für Fortbildung, Supervision, sowie der sozialpädagogische Mehraufwand in Krisensituation und die ständige Erreichbarkeit abgegolten. Der Verein SOS Kinderdorf unterstützt, begleitet und berät die Bereitschaftspflegepersonen und organisiert die Besuchskontakte zum Herkunftssystem.

Informationen: Bereitschaftspflegefamilie (sos-kinderdorf.at)

Die Stadt Salzburg bietet ein eigenes Anstellungsmodel für Bereitschaftspflegepersonen, die in der Stadt Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben, an. Die Begleitung erfolgt dabei direkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Salzburg.

Informationen: www.stadt-salzburg.at/pflegekinder


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