Berufsfreibetrag in der Grundversorgung

Wer einer Beschäftigung nachgeht oder sich in einer Lehrausbildung befindet, hat Anspruch auf einen so genannten Berufsfreibetrag.


Der Berufsreibetrag beträgt in der Grundversorgung pro Monat:

  • für eine erwerbstätige Person                                  110 Euro
  • für jedes weitere im gemeinsamen
    Haushalt lebende Familienmitglied                            80 Euro

Im Falle einer Teilzeitbeschäftigung der erwerbstätigen Personen mit einem Einkommen bis zur monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (425,70 Euro) reduzieren sich die Freibeträge um je 10 Euro.

 

Wirkung des Berufsfreibetrages

  • Personen, die weniger als den Freibetrag verdienen, verbleibt der gesamte Freibetrag zur vollen Verfügung.
  • Personen, die mehr als den Freibetrag verdienen, haben einen Kostenbeitrag oder Kostenersatz zu leisten. Der Freibetrag bleibt erhalten, die Grundversorgung mindert sich!
  • Personen, die mehr als die Grundversorgung und den Freibetrag verdienen, verlieren den Anspruch auf Grundversorgungsbezug. Sie gelten iSd Grundversorgung als selbsterhaltungsfähig (nicht hilfsbedürftig).