Feststellung der Staatsbürgerschaft

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die österreichische Staatsbürgerschaft

  • jemals erworben haben,
  • tatsächlich jetzt noch besitzen,
  • verloren haben oder
  • zu einem bestimmten Zeitpunkt besessen haben,

können Sie einen Antrag auf Feststellung der Staatsbürgerschaft stellen.

Zuständige Behörde

Die Salzburger Landesregierung ist für Sie zuständig, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg haben. Der Antrag muss schriftlich eingebracht werden.

Amt der Salzburger Landesregierung
Landesamtsdirektion
Referat Wahlen und Staatsbürgerschaft
Fasaneriestraße 35
5020 Salzburg

Anfragen per E-Mail: w-stb@salzburg.gv.at

Bitte schreiben Sie uns vor der Antragstellung ein E-Mail. Sie erhalten eine Information über die erforderlichen Unterlagen, welche vorzulegen sind, da dies vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist.


Kosten (Stand Jänner 2024)

Für den Feststellungsbescheid ist eine Verwaltungsabgabe in der Höhe von 582,- Euro zu entrichten. Für die erforderlichen Beilagen fallen zusätzlich Gebühren an.