Inhalt des Gesetzes sind Regelungen
im Bereich der Prostitution
Anstandsverletzung
Lärmerregung
Bettelei
unzulässiger Tierhaltung - insbesondere Hundehaltung
Befahren gesperrter Schipisten
Ehrenkränkung
unbefugter Führung oder Verwendung öffentlicher Wappen, Siegel, Titel und Ehrenzeichen
Wegweisung Unbeteiligter von Einsatzorten
Verbot von Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen
aber auch die Mitwirkung der Bundespolizei an der Vollziehung von Landesgesetzen.
Meldepflicht für Hundehalterinnen und Hundehalter
Seit 1.1.2013 gilt in Salzburg eine Meldepflicht für alle Hundehalterinnen und Hundehalter.
Weitere Informationen zur Meldepflicht