Salzburger Landessicherheitsgesetz


Inhalt des Gesetzes sind Regelungen im Bereich
  • der Prostitution
  • der Anstandsverletzung
  • der Lärmerregung
  • der Bettelei
  • der unzulässigen Tierhaltung - insbesondere Hundehaltung
  • des Befahrens gesperrter Schipisten
  • der Ehrenkränkung
  • der unbefugten Führung oder Verwendung öffentlicher Wappen, Siegel, Titel und Ehrenzeichen
  • der Wegweisung Unbeteiligter von Einsatzorten
  • des Verbotes von Alkoholkonsum auf bestimmten öffentlichen Plätzen
  • der Mitwirkung der Bundespolizei an der Vollziehung von Landesgesetzen