Katastrophenschutz

in den Bezirken und der Stadt Salzburg

Katastrophen, verursacht durch unvorhersehbare und plötzlich hereinbrechende Naturgewalten, wie insbesondere Überschwemmungen, Vermurungen, große Lawinenereignisse aber auch folgenschwere Unfälle – alles lebensbedrohende Gefahren, die öffentliche Einrichtungen und andere Organisationen mit ihren Notfallplänen und Warnsystemen zu verhindern versuchen.

Die Bezirkshauptmannschaften als grundsätzlich zuständige Katastrophenschutzbehörden sind aufgerufen, Katastrophen vorzubeugen und im Falle eines Katastrophenereignisses mit den Einsatzorganisationen die Folgen der Katastrophen zu bekämpfen und zu beseitigen.