Pilzeschutz

Pilze zählen weder zu den Tieren noch zu den Pflanzen, sondern stellen eine eigene Gruppe dar. Sie haben eine vielfältige Funktion im Naturhaushalt. Pilze bilden Lebensgemeinschaften mit vielen Waldbäumen, sind für Tiere Nahrungsquelle und spielen bei der Zersetzung von organischem Material (z.B. Holz, Laub oder Nadeln) eine wichtige Rolle.

Beim Pilzesammeln ist folgendes zu beachten:

  • Sammeln Sie nur Pilze, die Sie kennen und verwerten wollen.
  • Nehmen Sie nicht an organisierten Pilzsammelveranstaltungen teil.
  • Das Pilzesuchen für den Eigenbedarf in beschränkter Menge ist in der Zeit von 7.00 bis 19.00 Uhr, ab 1.10. bis 31.12. eines jeden Jahres bis 17.00 Uhr erlaubt.
  • Pro Person und Tag dürfen bis zu 2 kg Pilze gesammelt werden.
  • Personengruppen dürfen, wenn eine Zuordnung der gesammelten Pilze zu den einzelnen Personen nicht möglich ist, das entsprechend Vielfache der erlaubten Menge pro Person sammeln, höchstens jedoch 8 kg.
  • Das Bearbeiten oder Verwerten der Pilze im Sammelgebiet oder in dessen Nahbereich ist verboten, ausgenommen das Putzen  der Pilze.
  • In bestimmten naturschutzrechtlich geschützten Gebieten z.B. in Naturwaldreservaten ist das Pilzesuchen überhaupt verboten (Stören der natürlichen Abläufe).
  • Wer auf fremdem Grund Pilze zum Verkauf und/oder in größeren Mengen sammeln will, benötigt hiefür eine naturschutzbehördliche Bewilligung und die Zustimmung des Grundeigentümers.
  • Für den Grundeigentümer und deren nahe Familienangehörige gelten die zeitlichen und mengenmäßigen Beschränkungen beim Pilzesuchen nicht.
  • Wer Pilze von Sammlern für den Weiterverkauf erwirbt, hat deren rechtmäßige Herkunft zu überprüfen und entsprechende Aufzeichnungen zu führen.

Die Salzburger Berg- und Naturwacht überwacht die Einhaltung dieser Bestimmungen. Die Aufsichtsorgane sind dabei u. a. auch berechtigt, Behältnisse zu durchsuchen, unrechtmäßig gesammelte Pilze zu beschlagnahmen und Zuwiderhandlungen anzuzeigen. Personen, die in der freien Landschaft mit mehr als der erlaubten Menge an Pilzen angetroffen werden, haben den Aufsichtsorganen die Rechtmäßigkeit ihres Erwerbes nachzuweisen.

Pilz-Broschüre "Pilzschutz in Salzburg - Pilze schätzen, schützen und genießen!"

Pilze zählen weder zu den Tieren noch zu den Pflanzen, sondern stellen eine eigene Gruppe dar. Sie haben eine vielfältige Funktion im Naturhaushalt. Pilze bilden Lebensgemeinschaften mit vielen Waldbäumen, sind für Tiere Nahrungsquelle und spielen bei der Zersetzung von organischem Material (z.B. Holz, Laub oder Nadeln) eine wichtige Rolle.

Rechtsgrundlage:

§ 30 Abs. 2 Salzburger Naturschutzgesetz

Pilzeschutzverordnung

Zuständigkeit: Bezirksverwaltungsbehörden