Wild- Europaschutzgebiete nach § 108 a Jagdgesetz

Gebiete, in denen Wildtierarten (§ 4 Salzburger Jagdgesetz 1999 idgF), die nach gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu schützen sind, vorkommen, können von der Salzburger Landesregierung aufgrund jagdrechtlicher Vorschriften zu "Wild-Europaschutzgebieten" (§ 108 a SJG 1999 idgF) erklärt werden. Dank Entgegenkommens der Bayerischen Saalforste konnten im Mitterpinzgau 7 Wild-Biotopschutzgebiete  als Vogelschutzgebiete (SPA) gemäß EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen werden. Sie dienen insbesonders dem Schutz von Raufußhühnern, Raufuß- und Sperlingskauz sowie Spechten und sind Teil des Schutzgebietsnetzwerkes "Natura 2000". Sie decken jeweils die gesamte Lebensraumpalette für die schützenden Arten ab.