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Gebiete, die beispielsweise eine besondere landschaftliche Schönheit, eine weitgehende Ursprünglichkeit, oder das Vorkommen seltener oder gefährdeter Tiere oder Pflanzen aufweisen, stellt die Naturschutzbehörde durch Verordnung oder Bescheid unter Schutz.
Das Salzburger Naturschutzgesetz unterscheidet folgende Schutzgebietskategorien:
Europaschutzgebiete
Naturschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete
Geschützte Landschaftsteile
Naturdenkmäler
Geschützte Naturgebilde von örtlicher Bedeutung
Naturparke
Nationalpark Hohe Tauern