Aarhus-Beteiligungsgesetz

Mit 1.01.2020 tritt das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2019, LGBl Nr 67/2019, in Kraft. Dieses sieht in Verfahren nach dem Salzburger Naturschutzgesetz, Salzburger Nationalparkgesetz, Jagdgesetz und Fischereigesetz Beteiligungs- und/oder Beschwerderechte für gemäß § 19 Abs 7 UVP-G 2000 anerkannte und für das Bundesland Salzburg zugelassene Umweltorganisationen vor.

Die Salzburger Landesregierung hat hierfür eine elektronische Plattform eingerichtet, die der Bereitstellung von aarhusrelevanten Verfahrensunterlagen und Bescheiden dient. Die anerkannten Umweltorganisationen können über den Webauftritt des Landes Salzburg eine Berechtigung für den Zugang zur Aarhus Beteiligungsplattform beantragen.

Dazu steht ein entsprechendes Antragsformular zur Verfügung.
Die weiteren Details sind der Bedienungsanleitung zu entnehmen.