Waldumweltmaßnahmen

Mit September 2016 können im Rahmen der „LE-Projektförderungen" des Programms Ländlichen Entwicklung LE 14-20 waldbezogene Naturschutzmaßnahmen in zwei Vorhabensarten beantragt werden.

Waldökologie-Programm

Investitionen zur Stärkung des ökologischen Werts der Waldökosysteme - Waldökologie-Programm (8.5.3)

Das Waldökologieprogramm ist das neue waldbezogene Naturschutzförderprogramm des Programms Ländliche Entwicklung bis zum Jahr 2020. Es bietet - wie das Vorgängerprogramm - ein umfangreiches Maßnahmenangebot für die Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Wirkungen des Waldes und dessen Biodiversität.

Details siehe:

https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Seiten/8-5-3.aspx

Wertvolle Wälder und Waldlebensräume

Erhaltung von ökologisch wertvollen/seltenen Waldflächen /-gesellschaften (15.1.1)

Die Förderungsanträge können laufend bei der zuständigen Einreichstelle, beim Amt der Salzburger Landesregierung, Referat 5/05 Naturschutzrecht und Förderung bis spätestens 31.12.2016 eingereicht werden.

Der Zahlungsantrag ist im Wege der Mehrfachantrags-Flächen bei der AMA einzubringen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Erhaltung ökologisch wertvoller Waldflächen und Lebensräume als Beitrag zur Biodiversität im Wald:

  • Altholzinseln (Belassen eines erhöhten Anteils von Biotop- oder Veteranenbäumen), 
  • flächige Außernutzungsstellungen von gefährdeten Waldgesellschaften,
  • Erhaltung von Horstschutzzonen (Belassen eines Anteils von Horstbäumen).

Wie wird gefördert?

Gefördert werden der Nutzungsentgang und die Abgeltung von aus dem Fördergegenstand zusätzlich entstehenden Kosten.

Die jährliche Hektarprämie für flächige Außernutzungsstellungen beträgt höchstens EUR 200,-/Hektar und kann in wissenschaftlich begründeten Fällen auf höchstens EUR 1.000,-/Hektar erhöht werden.

Für alle anderen Vorhaben wird eine Einmalzahlung im Ausmaß von höchstens EUR 200,-/Individuum gewährt.

Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre.

Weiterführende Links: