Inhalt
Voraussetzungen für die Bestellung und Vereidigung zum Naturschutzwacheorgan:
Voraussetzungen:
- Begeisterung und Liebe zur Natur, zu den Tieren, Pflanzen, Menschen und der heimischen Landschaft
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Öst. Staatsbürgerschaft
- Geistige, charakterliche und körperliche Eignung sowie Vertrauenswürdigkeit
- Sicheres Auftreten
- Unbescholtenheit
- Ausreichende Kenntnisse über die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Wacheorgans
- Einsatzbereitschaft sowie Verständnis für Mensch und Natur
Ausbildung:
- Ein Jahr Mitarbeit als Anwärter
- Schulung in der Gruppe
- Ablegung der vorgesehenen Prüfung
- (Keine Ausbildungskosten)
Umfang der Ausbildung:
Spezialisierte Schulungen:
- Ermächtigung zur Ausstellung von Organmandaten
- Fachkurse z.B. Vegetationskurs