Inhalt
Wer kann gefördert werden:
Kulturinitiativen und Einzelpersonen
Was wird gefördert
sozio-kulturelle Aktivitäten und vielfältige integrative künstlerische und kulturelle Projekte mit aktiver künstlerischer Einbeziehung von Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen.
Fristen:
Förderungsanträge können jederzeit - spätestens 1 Monat vor Durchführung des Projekts - eingereicht werden.
Was ist einzureichen:
Allgemeiner Kultur-Förderungsantrag (siehe Downloads) mit Beschreibung des Projektes, Angaben zu den beteiligten Kunstschaffenden und ausgeglichenem Finanzplan.
Abrechnung/Verwendungsnachweis:
Der Verwendungsnachweis erfolgt mittels ausgefülltem Verwendungsnachweisformular (siehe Downloads) samt schriftlichem Bericht. Ab einer Förderhöhe von Euro 3.000,- sind saldierte Belege zumindest in Höhe der Förderung beizulegen, bei Förderungen bis zu Euro 3.000,- zur allfälligen Kontrolle aufzuheben.
Hinweis:
Die Bearbeitung neuer Förderungsansuchen kann erst nach Entlastung des entsprechend der Förderzusage vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises vorangegangener Förderungen erfolgen.