Kulturelle Teilhabe

Förderung von sozio-kulturellen Aktivitäten und Projekten, die sich um niederschwellige Zugänge zu Kunst und Kultur bemühen und dabei auf weitreichende Teilhabe- und Ermächtigungsstrategien, Erwerb von Kulturbewusstsein und Kultureller Ausdrucksfähigkeit setzen.

Wer kann gefördert werden:
Kulturinitiativen und Einzelpersonen

Was wird gefördert

sozio-kulturelle Aktivitäten und vielfältige integrative künstlerische und kulturelle Projekte mit aktiver künstlerischer Einbeziehung von Menschen aus allen Alters- und Bevölkerungsgruppen.

Fristen:

Förderungsanträge können jederzeit - spätestens 1 Monat vor Durchführung des Projekts - eingereicht werden.

Was ist einzureichen:

Allgemeiner Kultur-Förderungsantrag (siehe Downloads) mit Beschreibung des Projektes, Angaben zu den beteiligten Kunstschaffenden und ausgeglichenem Finanzplan.

Abrechnung/Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis erfolgt mittels ausgefülltem Verwendungsnachweisformular (siehe Downloads) samt schriftlichem Bericht. Ab einer Förderhöhe von Euro 3.000,- sind saldierte Belege zumindest in Höhe der Förderung beizulegen, bei Förderungen bis zu Euro 3.000,- zur allfälligen Kontrolle aufzuheben.

Hinweis:
Die Bearbeitung neuer Förderungsansuchen kann erst nach Entlastung des entsprechend der Förderzusage vollständig und korrekt erbrachten Verwendungsnachweises vorangegangener Förderungen erfolgen.