Förderrichtlinien und Formulare

Kunst und Kultur

Für die Antragstellung von Jahres- und Projektförderungen sind folgende Unterlagen verpflichtend:

  • Formular Förderansuchen
  • Formular Kalkulationsvorlage/Verwendungsnachweis:
    Verpflichtend bei Jahresförderungen ab einer Förderhöhe von € 5.000,- und bei Projektförderungen bei Bedarf.
    Diese Vorlage ist sowohl bei der Antragstellung wie auch beim Verwendungsnachweis zu verwenden.

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​Formular Förderansuchen
elektronischer Antragelektronischer Antragelektronischer Antrag

Verpflichtende Kalkulationsvorlage Referat Kunst und Kultur

elektronischer Antrag

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Einreichbogen allgemein
elektronischer Antrag

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Formular Förderansuchen KiSch
elektronischer Antrag
Formular Förderansuchen Kulturfreifahrten
elektronischer Antrag
Formular Verwendungsnachweis
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Bewerbungsformular Prädikat Kunstaktiv
elektronischer Antrag

Richtlinien der Kulturförderung:Download OnlineDatenschutz
Allgemeine Richtlinien der Kunst- und Kulturförderungelektronischer Antrag
Richtlinien Filmförderungelektronischer Antrag
​Richtlinien Förderung von Orchestern, Ensembles und Chörenelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderung musikalischer Veranstaltungenelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderung musikalischer Einrichtungenelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderung der Literaturelektronischer Antrag
​​Richtlinien für förderungswürdige Druckwerkeelektronischer Antrag
​​Richtlinien für Jahresprogrammförderung für Einrichtungen und Gruppen der Darstellenden Kunstelektronischer Antrag
​​Richtlinien Projektförderung für professionelles Theaterelektronischer Antrag
​​Richtlinien für Projekt- und Jahresförderung im Bereich Tanzelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderungen an Kulturzentrenelektronischer Antrag
​​Richtlinien Förderungen an Kulturinitiativenelektronischer Antrag
​Richtlinien Kulturvermittlung in Schulenelektronischer Antrag
​Richtlinien Kulturfreifahrten
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Verwendungsnachweis:Download OnlineDatenschutz
Formular Verwendungsnachweiselektronischer Antragelektronischer Antrag
​Kalkulationsvorlage für Förderungenelektronischer Antrag
Muster Beleglisteelektronischer Antrag
​Informationen zum Verwendungsnachweiselektronischer Antrag

Im Land Salzburg werden Kunst und Kultur auf vielfältige Weise gefördert. Neben finanziellen Förderungen gibt es zahlreiche Preise und Auszeichnungen, Stipendien, Kunstankäufe durch das Land, Auslandsateliers, Kulturpraktikumsplätze, Unterstützung kultureller Vereine sowie Möglichkeiten zur Aus- und Fortbildung im Kulturbereich.

Rechtliche Grundlagen sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen des Bundes, die Allgemeinen Richtlinien der Kunst- und Kulturförderung in Salzburg und das Salzburger Kulturförderungsgesetz.

Alle Förderungen erfolgen auf Ansuchen und entsprechend der allgemeinen Förderrichtlinien.

Jahresförderungen müssen bis 30.06. des jeweiligen Jahres im Amt einlangen.

Informationen in Sachen Datenschutz neu siehe Info-Blatt.

Hinweis zur Barrierefreiheit: Bei Bedarf können Informations- und Beratungsgespräche in der Kulturabteilung in barrierefrei zugänglichen Räumen stattfinden.

Laufende Förderungen: Bekanntgabe von Änderungen

Bei den meisten Kultureinrichtungen haben sich Jahresprogramme, Projektzeitpläne und Finanzkalkulationen aufgrund von COVID-19 nach der Antragstellung geändert. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Förderwerber/Fördernehmer gemäß Punkt 8 der Verpflichtungserklärung dem Fördergeber mitteilen müssen, "wenn das geförderte Vorhaben teilweise oder zur Gänze nicht in der geplanten Art und Weise oder zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt wird, wenn sich sonstige wesentlichen Änderungen (in inhaltlicher oder finanzieller Hinsicht) bzgl. des Vorhabens ergeben oder wenn sich personenbezogene Daten ändern".