Inhalt
Gefördert werden:
- Jahresprogramme und Jahrestätigkeiten von im Bundesland Salzburg wirkenden und ansässigen Vereinen und Institutionen, die im Bereich neuer Medien und Medienkunst tätig sind sowie Jahresprogramme und Jahrestätigkeiten von nichtkommerziellen Medien
- Einzelprojekte von im Bundesland Salzburg wirkenden und ansässigen Medienkünstlerinnen und Medienkünstlern sowie nichtkommerziellen Medien
- Darüber hinaus vergibt das Land Salzburg das Jahresstipendium für Medienkunst.
Förderungen für freie Medien
2009 wurde bei der RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) ein Fonds zur Förderung des nichtkommerziellen privaten Rundfunks eingerichtet. Antragsberechtigt sind nichtkommerzielle Rundfunkveranstaltende, deren Programme über eine Zulassung oder Anzeige im Sinne des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) oder des Privatradiogesetzes (PrR-G) verfügen.
Als nichtkommerziellen Rundfunk bezeichnet man Radio- und Fernsehsender, die nicht mit Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden und nicht staatlich oder Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind. Ziel der nichtkommerziellen Radio- und Fernsehsender ist es, allen Interessierten den Zugang zu Produktionsmitteln und Programmen der beiden elektronischen Medien zu ermöglichen.