Das Land Salzburg schließt in Absprache mit der Ärztekammer für Salzburg entsprechende Werkverträge mit interessierten ÄrztInnen ab.
Haben Sie Interesse?
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an sandion@salzburg.gv.at oder an die Ärztekammer für Salzburg (aeksbg@aeksbg.at).
- Offene Schularztstellen im Bundesland Salzburg
Das Land Salzburg ist gemäß §1 Abs.9 des Salzburger Schulorganisationsausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 64/1995, für die Beistellung der Schulärzte an allgemein bildenden Pflichtschulen und gemäß § 1 Abs. 5 lit. b Z 5 des Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 65/1995, jeweils in der geltenden Fassung, für die Beistellung der Schulärzte an berufsbildenden Pflichtschulen zuständig.
Voraussetzungen für die schulärztliche Tätigkeit
1. Verpflichtend:
Abgeschlossene Ausbildung zum Arzt/Ärztin für Allgemeinmedizin
oder abgeschlossene Ausbildung zum Facharzt/ärztin für Kinder- und Jugendheilkunde
2. Nicht-verpflichtend, aber empfehlenswert:
ÖÄK-Diplom „Schularzt“
Weiterbildungsseminare
SchulärztInnen sind tätig in:
Allgemein bildende Pflichtschulen (Volks- und Hauptschulen)
Allgemeine Sonderschulen
Polytechnische Schulen
Landesberufsschulen
Tätigkeitsbereich
Zu den Aufgaben der SchulärztInnen zählen unter anderem:
- Reihenuntersuchung jedes Schülers einmal jährlich (bei den Landesberufsschulen ersetzen die von der SGKK durchgeführten Jugendlichen-Untersuchungen die Schuluntersuchungen)
- Die Beurteilung der Schulreife bzw. der Eignung für bestimmte Schulstufen und Schultypen
- Untersuchungen nach dem Suchtmittelgesetz
- die Beurteilung von Leistungsrückständen aus gesundheitlichen Gründen
- das schulärztliche Zeugnis bei (Teil-) Befreiung von Pflichtgegenständen
- die Untersuchung vor schulischen Veranstaltungen bestimmter Art und Dauer
- das Angebot der Hilfestellung und Beratung von Lehrern und Eltern in Gesundheitsfragen und in Fragen der Schulgesundheitspflege
- Projekte und Absprachen mit Schülern, Eltern und Lehrern
- die Einbindung in die Gesundheitserziehung der SchülerInnen
- Schulung der Lehrpersonen für die Anwendung von Bedarfsmedikamenten (zB Diabetes, Asthma, Allergien)
- Mitwirkung im Corona-Krisenteam der Schule
Nicht zu den Aufgaben der SchulärztInnen hingegen zählt die medizinische Behandlung von SchülerInnen im Krankheitsfall.
In seiner Funktion als Gesundheitsvorsorger haben die SchulärztInnen Krankheitssymptome und Fehlentwicklungen dem Schüler/in bzw. seinen Eltern aufzuzeigen. Die Krankenbehandlung der Kinder und Jugendlichen obliegt dem Haus- oder Facharzt/ärztin.