Schulärztliche Untersuchungen

Schulärztliche Tätigkeiten im Bundesland Salzburg

Das Land Salzburg ist gemäß §1 Abs.9 des Salzburger Schulorganisationsausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 64/1995, für die Beistellung der Schulärzte an allgemein bildenden Pflichtschulen und gemäß § 1 Abs. 5 lit. b Z 5 des Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 65/1995, jeweils in der geltenden Fassung, für die Beistellung der Schulärzte an berufsbildenden Pflichtschulen zuständig.

Schulärztliche Tätigkeiten in der Stadt Salzburg durch das Land Salzburg

Der schulärztlicher Dienst begleitet Schulkinder an allen Salzburger Pflichtschulen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Entwicklung. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch, um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und medizinische Notwendigkeiten einzuleiten, Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit der Kinder zu erhalten und zu fördern. Die zu erfassende Statistik über den Gesundheitszustand der Kinder ermöglicht uns wichtige Rückschlüsse zum Erkennen von notwendigen Schwerpunkten in der Gesundheitserziehung für die kommenden Jahre.

Augenvorsorge für Kinder in den Volksschulen

In den ersten Klassen der Volksschulen der Stadt und des Landes Salzburg werden Augenreihenuntersuchungen von einer diplomierten Orthoptistin durchgeführt.

Augenvorsorge für Kinder in den Kindergärten

In den Kindergärten des Landes Salzburg (ausgenommen Stadtkindergärten) werden Augenreihenuntersuchungen von diplomierten Orthoptistinnen der Sehschule der Universitätsaugenklinik Salzburg durchgeführt.