Das Land Salzburg ist gemäß §1 Abs.9 des Salzburger Schulorganisationsausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 64/1995, für die Beistellung der Schulärzte an allgemein bildenden Pflichtschulen und gemäß § 1 Abs. 5 lit. b Z 5 des Salzburger Berufsschulorganisations-Ausführungsgesetzes, LGBl. Nr. 65/1995, jeweils in der geltenden Fassung, für die Beistellung der Schulärzte an berufsbildenden Pflichtschulen zuständig.
Der schulärztlicher Dienst begleitet Schulkinder an allen Salzburger Pflichtschulen im Hinblick auf ihre gesundheitliche Entwicklung. Wir führen die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch, um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen möglichst frühzeitig zu erkennen und medizinische Notwendigkeiten einzuleiten, Krankheiten vorzubeugen und die Gesundheit der Kinder zu erhalten und zu fördern. Die zu erfassende Statistik über den Gesundheitszustand der Kinder ermöglicht uns wichtige Rückschlüsse zum Erkennen von notwendigen Schwerpunkten in der Gesundheitserziehung für die kommenden Jahre.
In den ersten Klassen der Volksschulen der Stadt und des Landes Salzburg werden Augenreihenuntersuchungen von einer diplomierten Orthoptistin durchgeführt.
In den Kindergärten des Landes Salzburg (ausgenommen Stadtkindergärten) werden Augenreihenuntersuchungen von diplomierten Orthoptistinnen der Sehschule der Universitätsaugenklinik Salzburg durchgeführt.