Bitte füllen Sie das Formular aus und übermitteln Sie es unter Beilage der erforderlichen Unterlagen (siehe Hinweis am Formular) an: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at.
Bitte achten Sie auf die Qualität und Lesbarkeit der Scans. Ansonsten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Die eingescannten Unterlagen müssen als vollständige DIN-A4-Seiten übermittelt werden - keine verwackelten Handy-Fotos!
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
- bei bisher unselbstständiger Tätigkeit eine Kurzarbeitsbestätigung (Beginn der Kurzarbeit und Höhe des Entgelts müssen ersichtlich sein).
- bei einmaliger Arbeitslosigkeit einen AMS-Bescheid.
- bei mehrmaliger Arbeitslosigkeit der Einkommensteuerbescheid 2019.
- bei bisher selbstständiger Tätigkeit der letzte Einkommensteuerbescheid (die Berechnung kann auf 50 Prozent dieses Einkommens herabgesetzt werden) sowie ein Nachweis über die Zusage der Förderung aus dem Härtefallfonds der Wirtschaftskammer oder ein Nachweis über die behördlich angeordnete Betriebsschließung.
Achtung: Bitte beachten Sie auch die weiteren Voraussetzungen der Wohnbeihilfe. Bei der erweiterten Wohnbeihilfe (für nicht geförderte Objekte) gilt nach wie vor, dass der Hauptmietzins nicht mehr als 8,03 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche liegen darf.
Hilfe bei der Antragstellung zur Wohnbeihilfe