Bitte füllen Sie das Formular aus und übermitteln Sie es unter Beilage der erforderlichen Unterlagen (siehe Hinweis am Formular) an: wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at.
Bitte achten Sie auf die Qualität und Lesbarkeit der Scans. Ansonsten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden. Die eingescannten Unterlagen müssen als vollständige DIN-A4-Seiten übermittelt werden - keine verwackelten Handy-Fotos!
Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt:
Achtung: Bitte beachten Sie auch die weiteren Voraussetzungen der Wohnbeihilfe. Bei der erweiterten Wohnbeihilfe (für nicht geförderte Objekte) gilt nach wie vor, dass der Hauptmietzins nicht mehr als 8,03 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche liegen darf.
Hilfe bei der Antragstellung zur Wohnbeihilfe
Sie können dies einfach mittels eines formlosen Schreibens unter Angabe Ihrer persönlichen Daten und der Ansuchen-Nummer bekannt geben unter wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at.
Die fälligen Rückzahlungsraten werden kapitalisiert. Es kommt zu einer entsprechenden Verlängerung der Laufzeit. Es werden Ihnen keine Verzugszinsen angerechnet.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Der Antrag ist auch möglich, wenn in der Vergangenheit auf eine fixe Rate umgestellt wurde.
Dieser Antrag ist nicht möglich, wenn in der Vergangenheit auf eine fixe Rate umgestellt wurde.