Produktsicherheit: Erhebung - Informationsverpflichtungen bei der Datenerhebung

Betrifft: Begleitschreiben Produktsicherheitsgesetz


Verantwortlicher209
VerarbeitungszweckeErfüllung behördliche Aufgaben Produktsicherheitsgesetz
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung§ 14 f Produktsicherheitsgesetz
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten-
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten

Mitarbeiter der eigenen Dienststelle

BMASGK

Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln-
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer

Entsprechend der Skartierordnung

Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung-
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben?Ja
Bestehen einer automatisierten EntscheidungsfindungNein