Mengenkontrolle

Der Verbraucher soll beim Erwerb von Waren oder Leistungen die Möglichkeit haben, die Menge in Liter, Kilogramm, Meter, Quadratmeter, Kubikmeter usw. zu kontrollieren. Es ist heute selbstverständlich, dass Waagen "geeicht" und Meßgeräte "genormt" sind. Waagen und Messgeräte müssen jedoch regelmäßig nachgeeicht werden.

Außerdem muss beim Vorgang des Wägens und Messens für den Verbraucher die Sicht auf das Messgerät gegeben sein.

Grundlage ist das Maß- und Eichgesetz samt seinen Verordnungen:

  • Maß- und Eichgesetz (link)
  • Schankgefäßeverordnung (link)

(Gesetzes- und Verordnungstext abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at)


  Wasserglas / Wasserflasche