Eine gute Bildung von Anfang an für alle Kinder ist die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben. Mit einem umfassenden Angebot an unterschiedlichen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen wie Kleinkindgruppen und Kindergärten, alterserweiterte Gruppen, Horten oder Tageseltern unterstützt das Land Salzburg seine Familien. Für die optimale Entwicklung der Jüngsten wird das solide Fundament der Familie damit gestärkt und durch kindgerechte Bildung ergänzt.
Wir fördern bedarfsgerechte Angebote mit guten Öffnungszeiten, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stetig zu verbessern.
Chancengerechtigkeit beginnt in der ersten Bildungseinrichtung
Wir tragen den unterschiedlichen Lebensmodellen der Salzburger Familien Rechnung und schaffen Rahmenbedingungen um alle Kinder unabhängig von ihrer sozialen Herkunft zu fördern. Das Wohl unserer Kinder steht dabei immer im Vordergrund. Die altersgerechte Förderung unserer Kleinen ermöglicht ihnen eine schöne Kindergartenzeit und eine optimale Vorbereitung auf den Übertritt in die Schule.
Mit dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2019 werden wir den hohen pädagogischen Ansprüchen und Herausforderungen gerecht. Durch die weitgehende Harmonisierung von Tagesbetreuungseinrichtungen und Kindergärten tragen wir zur qualitätsvollen Weiterentwicklung der Kinderbildung und –betreuung bei.
Mittagessen und Versorgungsauftrag
Die Gemeinden haben mit Unterstützung des Landes dafür Sorge zu tragen, dass für jedes Kind ganzjährig und ganztägig ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Kinder mit inklusiver Entwicklungsbegleitung. In Kinderbetreuungseinrichtungen, die länger als bis 13.00 Uhr offen sind, wird ein Mittagessen angeboten.
Der Betrieb einer institutionellen Einrichtung bedarf einer Genehmigung der Landesregierung, Referat 2/01 Kinderbetreuung, Elementarbildung, Familien.
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