Integration – Projektförderung - Verwendungsnachweis
Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen
Inhalt
Verantwortlicher | Abteilung 2, Referat 2/06 |
Verarbeitungszwecke | Kontrolle der rechtmäßigen Verwendung der ausbezahlten Förderungen gemäß den Fördervereinbarungen (Fördervereinbarungen / Förderverträge / Förderzusagen) |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | ERLASS 2.15 vom 19.2.2009 Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg
Fördervereinbarungen / Förderverträge / Förderzusagen |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Land Salzburg als Fördergeber Öffentliche Hand |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Öffentliche Hand Land Salzburg Landesrechnungshof Zustelldienste iSd Zustellgesetzes Andere Förderstellen |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | nein |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Die Salzburger Landesverwaltung hat gemäß § 3 Salzburger Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigen, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 10 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten (Maximalfristen). |
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | nein |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Fördervereinbarungen / Förderverträge / Förderzusagen |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | ja |