Hinweise zum Datenschutz

Schulveranstaltung

Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen

VerantwortlicherLand Salzburg – Amt der Salzburger Landesregierung - Abteilung 2 Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport
VerarbeitungszweckeVerarbeitung und Besorgung der Aufgaben nach den Richtlinien
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages (Fördervereinbarung, die aufgrund des Förderansuchen im Zusammenhang mit der Förderzusage entsteht).


Sonderrichtlinie „Förderung für Schulveranstaltungen"


Bis zum Vertragsabschluss erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung (Unterschrift auf der Datenschutzinformation

Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten

Meldung an die

Transparenzdatenbank

Details siehe in der Ergänzung Datenschutzerklärung Transparenzdatenbank

ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten
  • Amt der Salzburger Landesregierung - Landesbuchhaltung
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermittelnLiegt nicht vor
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer

Die Aufbewahrungsdauer ergibt sich zum einen aus speziellen gesetzlichen Bestimmungen bzw. aus den jeweiligen Skartierungsvorschriften und werden die Daten solange aufbewahrt, wie dies zur Erreichung des Verarbeitungszweckes nach anwendbarem Recht erforderlich ist. Darüber hinaus können die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen aufbewahrt werden.

Die Salzburger Landesverwaltung hat gemäß § 3 Salzburger Archivgesetz alle Unterlagen, die sie nicht mehr ständig benötigen, nach Ablauf einer durch die Organisationsvorschriften (Skartierungsvorschriften) festgelegten Frist oder spätestens nach 10 Jahren dem Landesarchiv zur Übernahme (Prüfung der Archivwürdigkeit) anzubieten

Möglichkeit des Widerrufs der EinwilligungNur bis zum Abschluss eines Fördervertrags möglich
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben?Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig, allerdings müssen im Formular zu erhebenden personen-bezogenen Daten angegeben und die Unterlagen beigebracht werden, damit der Antrag geprüft werden kann. Nach der von der Behörde aufgetragenen Frist ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich. (Richtlinien)