Projekte und Förderungen

Projektförderung ist ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklungspolitik des Landes, die nicht nur im Interesse der Projektpartner*innen in den "Ländern des globalen Südens", sondern auch im eigenen Interesse des Landes gelegen ist. Dazu kommt politisches Eintreten, z.B. für Menschenrechte und Frieden sowie entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung.

Das Land Salzburg fördert Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sowie der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit von Initiativen, die ihren Sitz in Salzburg haben.

Antragsteller*innen können mehrere Projekte einreichen, wobei für die pro Jahr und Antragssteller*in gewährte(n) Förderung(en) eine Höchstsumme von insgesamt 20.000 Euro gilt (gilt für Auslands- und Inlandsprojekte, ausgenommen Schwerpunktsetzungen des Landes).

Die Einreichfrist für den zweiten Call endet am 6. Mai 2024.

Antrag auf Bildungsprojekte im Inland (Hinweis zumDatenschutz)

Antrag auf Projektförderung im Ausland (Hinweis zum Datenschutz)

Förderformular

Bitte senden Sie den Antrag, das Förderformular und etwaige Beilagen an das Postfach des Referats 2/04 kunst-kultur@salzburg.gv.at

In der Betreffzeile ist anzuführen:
• Nachname und Vorname oder Name des Vereins bzw. Name der Institution sowie
• Bezeichnung des Vorhabens/Projekttitel
Beispiel: Verein Tools for Help, Brunnen in Uganda