Grundsätze und Kriterien

zur Förderung von Entwicklungsprojekten durch das Land Salzburg

Vorbemerkung

Projektförderung ist wesentlicher Bestandteil der Entwicklungspolitik des Landes Salzburg, die nicht nur im Interesse der ProjektpartnerInnen, sondern auch im Interesse des Landes gelegen ist. Dies gilt in gleichem Maße für die entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung. Das Land Salzburg nimmt seine Verantwortung gegenüber benachteiligten Ländern und Gesellschaften wahr. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur internationalen Friedens-, Umwelt- und Sozialpolitik und damit auch für eine Investition in eine zukunftsfähige globalisierte Welt. Das Land Salzburg stellt deshalb Mittel für Auslandsprojekte und für Bildungs- und Informationsarbeit im Inland zur Verfügung.

Kriterien für alle Projekte

  1. AntragstellerInnen müssen ihren Sitz im Land Salzburg haben.
  2. AntragstellerInnen können mehrere Projekte einreichen. Für Auslands- und Inlandsprojekte gilt pro Jahr und AntragsstellerIn eine Förderhöchstsumme von insgesamt € 20.000. Für Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg, derzeit Projekte in Äthiopien, gilt pro Projekt pro Jahr eine Höchstsumme von insgesamt € 200.000 mit einer Laufzeit von max. drei Jahren.
  3. Das Projekt soll mindestens einem nachhaltigen Entwicklungsziel/SDG zugeordnet werden können.
  4. Das Projekt muss einen wesentlichen Anteil an Eigenmittel vorsehen, das heißt die Förderquote durch das Land Salzburg beträgt maximal 80%, die restliche 20% müssen aus weiteren Quellen lukriert werden. Andere öffentliche Mittel (EU, Bund, usw.) können nicht für die restlichen 20% Drittmittel eingerechnet werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Regionalkooperationen sowie die Schwerpunktsetzungen des Landes Salzburg. Das Projekt muss grundsätzlich ausgewogen kalkuliert sein, ab einer Förderhöhe von 50.000 kann ein Overhead mit maximal 10% der vom Land Salzburg finanzierten direkten Kosten kalkuliert werden.
  5. Möglichkeiten der inhaltlichen und finanziellen Kontrolle durch externe Personen müssen gegeben sein. Der Nachweis über die Mittelverwendung ist grundsätzlich durch die Vorlage von Rechnungsbelegen zu erbringen, ab einer Förderhöhe von € 50.000,- pro Projekt ist die Erbringung eines Audits (finanzielle Prüfung) verpflichtend. Diese Regelung betrifft Regionalkooperationen und Projekte im Schwerpunktland, sowie Auslandsprojekte die über mehrere Jahre gefördert werden und dabei die Schwelle von € 50.000,- ebenfalls erreichen (das gilt auch für Teilprojekte wenn eine Antragstellung für den gleichen Zweck/ das gleiche Projekt über mehrere Jahre erfolgt, das Audit ist in diesem Fall nur für die letzte Förderperiode zu erbringen). Die Kosten für das Audit sind im Rahmen der Fördersumme förderbar.
  6. Ab einer gewährten Förderhöhe von € 50.000 ist innerhalb einer Laufzeit von fünf Jahren alle vier bis sechs Jahre eine inhaltliche Evaluierung vorzunehmen. Beim Schwerpunktland ist ab einer gewährten Förderhöhe von € 200.000 innerhalb einer Laufzeit von drei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen. Der Zweck einer Evaluierung ist die Wirkungskontrolle der Tätigkeit und somit der Fördermittel durch externe Personen (keine Selbstevaluierung!).
  7. Von der Planung bis zur Durchführung muss ein hoher Grad an Beteiligung der Zielgruppen angestrebt werden, und zwar gleichermaßen von Frauen und Männern.
  8. Projekte, welche die unterschiedlichen Geschlechtsverhältnisse („Gender-Aspekt") außer Acht lassen, können nicht berücksichtigt werden.

Grundsätze für Auslandsprojekte

  1. Durch das Projekt soll über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus ein Zugewinn an Möglichkeiten zur Lebensbewältigung sowie die politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Eigenständigkeit der Bevölkerung gestärkt werden.
  2. Das Projekt soll vorrangig die Aktivitäten der Zivilgesellschaft vor Ort fördern, und zwar im Hinblick auf die besondere Berücksichtigung der Situation von Frauen und auf einer demokratischen, ökologischen und konfliktvermindernden Entwicklung.
  3. Maßnahmen zum aktiven Klimaschutz, Anpassungen an den Klimawandel sowie Projekte zur Information über Aspekte des Klimaschutzes werden prioritär behandelt.
  4. Im Rahmen des Projektes ist regionale und lokale Zusammenarbeit mit Personen, Einrichtungen und Institutionen, die bereits Erfahrungen in der Projektumsetzung vor Ort vorweisen können, zentral.
  5. Das Projekt soll im Einklang mit den internationalen Nachhaltigkeitszielen (UN-Ziele, Sustainable Development Goals SDG,  stehen und darüber hinaus von der Perspektive im Sinn des Gemeinwohls (Teilhabe, geteilte Verantwortung, gemeinsames Gut) geleitet sein.
  6. Das Projekt muss durch begleitende Informations- und /oder Bildungsaktivitäten auch einen Widerhall im Land Salzburg finden.

Grundsätze für Bildungs- und Informationsarbeit im Inland

  1. prozesshaftes Lernen vor einmaligen Ereignissen
  2. längerfristige vor punktuellen Vorhaben
  3. demokratisches, dialogisches, partnerschaftliches, offenes Lernen vor frontalen Veranstaltungen
  4. vernetztes vor linearem Lernen
  5. zu Offenheit und Toleranz erziehendes Lernen mit Einbeziehung kontroversieller Standpunkte vor "der einen entwicklungspolitischen Wahrheit"
  6. aktivierendes Lernen vor reiner passiver Teilnahme
  7. zu kritischem, ganzheitlichem Denken anregendes Lernen vor moralisierender und appellierender Beeinflussung
  8. Einbettung von spezifischen Themen im allgemeinen entwicklungspolitischen Kontext

Diese Grundsätze orientieren sich an der „Strategie Global Citizenship Education / Globales Lernen“ der Strategiegruppe Globales Lernen.

Zum Umgang mit Bildern und Botschaften in der entwicklungspolitischen Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit wird zur Orientierung der „Leitfaden – code of Conduct“ der Arbeitsgemeinschaft Globale Verantwortung empfohlen.