Ihre Stimme ist gefragt

Aktuelle EU-Konsultationen

Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Luftqualität


Im Rahmen des europäischen Grünen Deals überarbeitet die EU ihre Luftqualitätsstandards, um ihre Gesetzgebung an das EU-Null-Schadstoff-Ziel bis 2050 und an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anzugleichen. 

Ziel der öffentlichen Konsultation ist es, die Ansichten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Interessenträgern zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien (2008/50/EG und 2004/107/EG) einzuholen.Der künftige Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien soll der Entstehung übermäßiger Schadstoffkonzentrationen entgegenwirken und allgemein zur Verbesserung der Luftqualität führen.

Die wichtigsten Elemente des Vorschlags sollen drei Politikbereiche abdecken:
  • stärkere Angleichung der EU-Luftqualitätsnormen an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (in der 2021 aktualisierten Fassung);
  • weitere Verbesserung der Rechtssicherheit und Durchsetzbarkeit des Rechtsrahmens, einschließlich der Bestimmungen über öffentliche Informationen, Sanktionen und den Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen; und
  • verstärkte Überwachung der Luftqualität, verbesserte Modellierung und Luftqualitätspläne.
Die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sollen in der Überarbeitung berücksichtigt werden und als Grundlage für neue Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität dienen.

Beiträge können bis 16. Dezember 2021 eingereicht werden.



Wie sollte eine EU-weite Drohnenstrategie 2.0 aussehen?

Drohnen werden im Land Salzburg aktuell in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt. So dienen sie der Feststellung von Schäden nach Naturkatastrophen; ausgestattet mit einem Laser können die Geräte zur Kontrolle von Gletschern und der Stabilität von Gebirgswänden oder, ausgestattet mit einer Wärmekamera, für die Kontrolle von Brandherden nach einem gelöschten Waldbrand eingesetzt werden.

Nachdem der Rechtsrahmen für den Betrieb von Drohnen ab 2023 EU-weit einheitlich geregelt wird (vgl. dazu Europa Spezial Nr. 40), wendet sich die Europäische Kommission nun an die breite Öffentlichkeit, um Anregungen, Rückmeldungen und Handlungsbedarf für eine EU-Drohnenstrategie einzuholen: Die „Drohnenstrategie 2.0 für ein intelligentes, nachhaltiges Ökosystem für unbemannte Luftfahrzeuge in Europa“ soll künftig zu einem neuen Angebot nachhaltiger Luftverkehrs- und Verkehrsdienste beitragen.

Die Kommission hofft auf Rückmeldungen von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, von Interessenträgern aus der Industrie und Wirtschaft, von Verbraucherschutzverbänden, Branchenverbänden und Gewerkschaften, sowie von Vertreterinnen und Vertreter aus der Landwirtschaft, aus dem Gesundheitswesen und aus dem Verkehrsbereich.

Die Konsultation wendet sich insbesondere auch an Städte, Gemeinden und ländliche Gemeinschaften. Ermittelt werden soll,
  • welche Schritte ergriffen werden könnten, um einen breiteren Einsatz von Drohnen zu fördern, und
  • welche Bedenken durch EU-Maßnahmen ausgeräumt werden müssten, um die sichere, effiziente und nachhaltige Entwicklung eines Ökosystems für Drohnen zu gewährleisten.
Beiträge können bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden.
© Europäische Union / EK


Wie sollten geltende Haftungsregeln an das digitale Zeitalter angepasst werden?


I
n einer EU-weiten Umfrage holt die Kommission derzeit Rückmeldungen und Anregungen zur Verbesserung der Produkthaftungsrichtlinie (85/374/EWG) ein, die in Österreich durch das Produkthaftungsgesetz (BGBl. Nr. 99/1988) umgesetzt wird. 

Darin ist ein Ersatz der Schäden geregelt, die Verbraucherinnen und Verbraucher durch fehlerhafte Produkte entstanden sind.Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und Etablierung von KI - (Künstlicher Intelligenz) Systemen stoßen die aktuell geltenden Produktvorschriften jedoch an ihre Grenzen. Denn auch digitale Inhalte wie Software, Algorithmen und Daten werden immer wichtiger, auch sie können Schäden verursachen. 

Daher prüft die Kommission den Anpassungsbedarf im EU-Recht, um einen reibungslosen Übergang zu einer kreislauforientierten und digitalen Wirtschaft zu ermöglichen.
  • Der erste Abschnitt der Konsultation ist Fragen zur Produkthaftung gewidmet.
  • Der zweite Abschnitt der Konsultation umfasst das Thema Künstliche Intelligenz.
Die Europäische Kommission hofft auf Rückmeldungen von Interessenträgern, Behörden, Unternehmen, Herstellern, Softwareentwicklern, Versicherungen, Verbraucher-, Opfer-, und Industrieverbänden, aus Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Beiträge können bis zum 10. Jänner 2022 eingereicht werden.


Impressum - Europa Spezial abonnieren - Europa-Seiten des Landes