Ihre Stimme ist gefragt

Aktuelle EU-Konsultationen

EU-Mitspracheportal „Ihre Meinung zählt“ in neuem Gewand

Seit 3. Juli 2020 ist eine überarbeitete Version des Mitwirkungsportals der Europäischen Kommission „Ihre Meinung zählt" online. Dort werden die EU-weiten Umfragen veröffentlicht, mit denen sich die Europäische Kommission für die Vorbereitung neuer Rechtsakte bzw. für die Überprüfung bestehender EU-Gesetze auf ihre Praxistauglichkeit sowohl an das Fachpublikum wie auch an die breite Öffentlichkeit wendet.
In der Rubrik „Ihre Stimme ist gefragt" wird in jeder Ausgabe von Europa Spezial eine Auswahl dieser Umfragen bekanntgegeben.
Mit dem Relaunch des zentralen Mitwirkungsportals der Europäischen Kommission sollen Bürgernähe und Transparenz für die Entwicklung, Modernisierung und Vereinfachung der EU-Gesetzgebung gestärkt werden.
Während EU-weite Konsultationen zu bevorstehenden EU-Maßnahmen im Schnitt 12 Wochen online sind, können dort auch jederzeit Vereinfachungsvorschläge eingereicht werden.


Welche Themen und Maßnahmen sollte der künftige Europäische Aktionsplan für Demokratie aufgreifen?

Am 15. Juli 2020 hat die Europäische Kommission eine EU-weite Umfrage gestartet, mit der sie Anregungen und Meinungen für die Erarbeitung eines künftigen Aktionsplans für Demokratie in Europa einholt.
Der EU-Aktionsplan ist ein politischer Schwerpunkt der Kommission bis 2024 und soll künftig auf wichtige Herausforderungen für die europäische Demokratie eingehen, z. B. auf den Umgang mit der Einflussnahme von außen und mit Wahlmanipulation zur Sicherung der Integrität demokratischer Wahlen in der EU, auf die Sicherung der Medienfreiheit und des Medienpluralismus sowie auf Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformation.
Die Europäische Kommission hofft auf Beiträge von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Ämtern und Behörden (insbes. Wahlbehörden), politischen Parteien, Vertreterinnen und Vertretern von Medien, Journalistinnen und Journalisten sowie Betreibern und Nutzerinnen und Nutzern von Online-Plattformen.

Antworten können bis zum 15. September 2020 eingereicht werden.

© Europäische Union/ EK


Sollte die EU-Richtlinie für Cybersicherheit modernisiert werden?

Die EU-Richtlinie 2016/1148, die auch „NIS-Richtlinie" genannt wird, regelt Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (auch „NIS-Richtlinie") am EU-Binnenmarkt. Darin wird im Hinblick auf die Cybersicherheit geregelt, dass
  • Mitgliedstaaten ein oder mehrere für die Bewältigung von Risiken und Vorfällen zuständige Computer-Notfallteams (CSIRTs) und eine zuständige nationale NIS-Behörde benennen müssen;
  • alle Mitgliedstaaten eine Kooperationsgruppe zur Unterstützung und Erleichterung der strategischen Zusammenarbeit bilden (Informationsaustausch und operative Zusammenarbeit);
  • Maßnahmen für IT-Sicherheit in den Bereichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Trinkwasser, Gesundheitswesen und digitale Infrastruktur getroffen werden und für gravierende Sicherheitsvorfälle ein Meldesystem errichtet wird;
  • Anbieter von Suchmaschinen, Cloud-Computing-Diensten und Online-Marktplätzen bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen und der in der Richtlinie vorgesehenen Meldepflicht Folge leisten müssen.
Die NIS-Richtlinie wird nun planmäßig auf ihren Novellierungsbedarf geprüft: Es ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission bis zum 9. Mai 2021 einen entsprechenden Bericht vorlegen muss. Im Zuge der Vorarbeiten für diesen Bericht holt die Europäische Kommission mit dieser EU-weiten Umfrage nun Meinungen und Anregungen ein, ob und wie die NIS-Richtlinie, die von 2016 datiert, die Entwicklungen der letzten Jahre berücksichtigen sollte, da sich die Gefahrenlage im Cyberspace seitdem stark verändert hat.

Beiträge können bis 2. Oktober 2020 eingereicht werden.


© Europäische Union / EK

Impressum - Europa Spezial abonnieren- Europa-Seiten des Landes