Brexit: EU-Leitfaden zu den Auswirkungen auf die Rechte von Unionsbürgerinnen und -bürgerinnen erschienen

Europäisches Parlament mahnt Verhandlungspartner auf beiden Seiten des Ärmelkanals, Verbindlichkeit von Zusagen zu beachten

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Am 20. Mai 2020 hat die Europäische Kommission einen Leitfaden zu Bürgerrechten im Zuge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgelegt. Der Leitfaden dient der Information der Allgemeinheit und ersetzt oder ergänzt nicht das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. Der Leitfaden soll darüber informieren, wie sich die aus dem Recht der  Europäischen  Union („EU“) ergebenden Bürgerrechte,  die  von  Bürgern der  Europäischen Union, die  im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland („VK“) wohnen oder arbeiten, und von britischen Staatsangehörigen, die in der EU wohnen oder arbeiten, sowie von ihren jeweiligen Familienangehörigen bis zum Ende des im Abkommen vorgesehenen Übergangszeitraums ausgeübt worden sind, vom Brexit beeinflusst werden und helfen diese zu sichern und hierfür wirksame, durchsetzbare und diskriminierungsfreie Garantien vorzusehen. Der Leitfaden ist auf den Europa-Seiten des Landes verfügbar.
Über den Stand der Verhandlungen über die künftige Gestaltung der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich debattierte das Europäische Parlament zuletzt am 17. Juni 2020.  Mehrere Redner betonten, dass sich die Verhandlungsparteien auf beiden Seiten des Ärmelkanals an die politische Erklärung halten müssen, die 2019 von Großbritannien und der EU unterzeichnet wurde (s.a. Europa Spezial Nr. 31) und die einen klaren Rahmen für eine zukünftige Beziehung absteckt. Die Abgeordneten forderten auch eine getreue Erfüllung der Verpflichtungen im rechtsverbindlichen Austrittsabkommen, unter anderem im Interesse der britischen Bürger in der EU und der EU-Bürger im Vereinigten Königreich. Das Parlament hofft auf eine neue Dynamik zum Abschluss der Gespräche, für die nur noch 204 Tage verbleiben.
vgl.
Am 18. Juni 2020 zogen die EU-Abgeordneten in einer gemeinsamen Entschließung eine durchwachsene Zwischenbilanz der Verhandlungen über die künftige Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: Es sei bedauerlich, dass nach vier Verhandlungsrunden noch keine wirklichen Fortschritte erzielt worden seien und die Positionen nach wie vor weit auseinanderlägen. Die Abgeordneten betonen, dass ein umfassendes Abkommen im Interesse beider Parteien liege. In dem Text drücken sie ihre große Besorgnis darüber aus, dass die britische Regierung nur über Bereiche verhandeln wolle, die im britischen Interesse lägen.
In der Entschließung bekräftigt das Parlament, ohne Wenn und Aber hinter EU-Chefunterhändler Michel Barnier zu stehen, da es ihm gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der EU das Mandat für die Gespräche mit der britischen Seite erteilt habe.
Außerdem müsse das Vereinigte Königreich die Verpflichtungen erfüllen, die sich aus der politischen Erklärung ergäben, die Ministerpräsident Boris Johnson unterzeichnet habe und die sowohl von der EU als auch von der britischen Seite ratifiziert worden sei.
Der Präsident des Europäischen Rates Charles Michel und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterrichteten die Staats- und Regierungschefs über ihre Gespräche mit Premierminister Boris Johnson anlässlich der Videokonferenz auf hoher Ebene zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich am 15. Juni 2020.
Der geltende Übergangszeitraum endet am 31. Dezember 2020. Damit am 1. Jänner 2021 ein neues Handelsabkommen und ein allgemeines Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft treten können, müssen die Verhandlungspartner beides spätestens heuer im Oktober unterzeichnet haben, da der Vertragstext im Anschluss sowohl vom Europäischen Parlament als auch vom britischen Parlament ratifiziert werden muss. Sollte das Abkommen den Status eines so genannten „gemischten Abkommens“ erhalten, müsste es zusätzlich durch die Parlamente aller EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden.

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