Re-Open EU: EU-weite APP informiert über COVID-19-Bestimmungen für Reisen innerhalb der EU

Schengen-Raum wurde vor 35 Jahren gegründet: 1985 wurde die schrittweise Öffnung der EU-Binnengrenzen vereinbart

© Europäische Union / EK
Darf ich aus Österreich derzeit mit dem Auto nach Italien reisen oder gibt es Einschränkungen? Bei Fragen wie dieser hilft seit heute die EU-weite Webplattform „Re-open EU“ der Europäischen Kommission.
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Die APP kann auf das Handy heruntergeladen werden. Sie bietet Echtzeitinformationen über Grenzkontrollen, öffentlichen Verkehr und Tourismusdienstleistungen in den EU-Ländern und praktische Hinweise zu Reisebeschränkungen und Maßnahmen für die öffentliche Gesundheit (Abstandsregeln, Tragen von Gesichtsmasken usw.). Aktuelle Informationen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten sind in allen 24 Amtssprachen der EU erhältlich.

Die Plattform ist Teil des Tourismus- und Verkehrspakets der Kommission, mit dem das Vertrauen von Reisenden in der EU wiederhergestellt und die Tourismusbranche dabei unterstützt werden soll, unter Einhaltung des Gesundheitsschutzes ihren Betrieb wieder aufzunehmen.

Nach den Reiseeinschränkungen der letzten Wochen, die im Zuge der COVID-19-Maßnahmen getroffen wurden, erhält der 15. Juni 2020, an dem sich ein Großteil der EU-Binnengrenzen erneut für alle Reisenden öffneten, ein besonderes historisches Gewicht, denn am 14. Juni 1985 wurde die Übereinkunft von Schengen, mit der die EU-Mitgliedstaaten die Öffnung ihrer EU-Binnengrenzen zueinander vereinbarten, unterzeichnet.

Damit wurde die Aufhebung der Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten eingeleitet. Ergänzend dazu wurde 1990 das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen (Schengener Durchführungsübereinkommen) unterzeichnet, welches am 26. März 1995 in Kraft gesetzt wurde und festlegt, unter welchen Voraussetzungen der freie Personenverkehr gewährleistet werden kann.
Im Rahmen der Schengen-Zusammenarbeit wurden nicht nur die Kontrollen an den EU-Binnengrenzen aufgehoben, sondern es wurden auch gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den EU-Außengrenzen geschaffen. Zugleich wurde die polizeiliche Zusammenarbeit intensiviert und die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden gestärkt.
Den Schengen‑Bestimmungen zufolge dürfen die nationalen Behörden weiterhin in Ausnahmefällen die Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wieder einführen. Das ist z. B. der Fall, wenn es eine ernsthafte Bedrohung der Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit gibt.
Zu den ersten Unterzeichnern des Abkommens gehörten die Mitgliedstaaten Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande. Österreich, das 1995 der EU beitrat, verzichtet (grundsätzlich) seit 1998 auf Kontrollen an den EU-Binnengrenzen. Mit dem Vertrag von Amsterdam (1997) wurde das Übereinkommen in den Rechtsrahmen der EU integriert, die Änderungen sind seit 1. Mai 1999 in Kraft. Heute umfasst der Schengen-Raum alle EU-Mitgliedstaaten (außer Irland, Kroatien, Rumänien, Bulgarien und Zypern) sowie die mit dem Schengen-Abkommen assoziierten Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein.

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