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Aktuelle EU-Konsultationen

Wie sollte ein Europäischer Binnenmarkt für Daten aussehen?

Mit dieser Frage wendet sich die Europäische Kommission an Behörden und Ämter, Unternehmen und Unternehmensverbände, an Inhaber und Nutzer von Inhalten des öffentlichen Sektors, an Sachverständige und Wissenschaftskreise sowie an interessierte Bürgerinnen und Bürger.
Grundlage der EU-weiten Umfrage ist die Mitteilung der Europäischen Kommission für die Schaffung einer Europäischen Datenstrategie vom 19. Februar 2020.
Das Ziel der europäischen Datenstrategie besteht darin, einen einheitlichen europäischen Datenraum zu schaffen, einen echten Binnenmarkt für Daten, in dem sowohl personenbezogene als auch andere Daten - auch vertrauliche Daten - sicher sind. Dadurch erhalten Unternehmen und Behörden leichter Zugang zu einer fast unbegrenzten Menge hochwertiger Daten, sodass sie Wachstum und Wertschöpfung steigern und dabei den CO2-Fußabdruck der EU-Wirtschaft verringern können.

Die Konsultation ist in zwei Abschnitte unterteilt:
In Abschnitt 1 sollen Meinungen zur Datenstrategie insgesamt eingeholt werden.
Der daran anschließende Abschnitt 2 ist in Unterabschnitte unterteilt. Darin geht es um drei spezifische Elemente, die in der Datenstrategie angekündigt wurden:
  • die Möglichkeiten der Optimierung des sozialen und wirtschaftlichen Nutzens der Datennutzung in der EU durch Mechanismen und Strukturen für Daten-Governance,
  • die EU-weite Liste hochwertiger Datensätze, die die Kommission im Rahmen der kürzlich angenommenen Richtlinie über offene Daten erstellen wird und
  • die Bedeutung der Selbstregulierung bei der Umsetzung der Bestimmungen über die Datenverarbeitung.

Eingehende Beiträge will die Europäische Kommission bei der Ausformulierung einer künftigen politischen Agenda für die EU-Datenwirtschaft berücksichtigen.

Weiters sollen Anregungen und Kommentare in jene Initiativen einfließen, die die Kommission künftig in den Bereichen Zugang zu Daten und Weiterverwendung von Daten vorschlagen will.

Beiträge können bis 31. Mai 2020 eingereicht werden.



Welche weiteren Maßnahmen sollte die EU für die Anwendung Künstlicher Intelligenz setzen?

Künstliche Intelligenz (KI) sollte im Dienste der Menschen stehen und eine positive Kraft für die Gesellschaft sein, so lautet die Zielformulierung am Ende des Weißbuchs zur Künstlichen Intelligenz, das die EU-Kommission (EK) am 27. Februar 2020 vorgelegt hat.
Ziel der nun lancierten EU-weiten Umfrage zu Anwendungsbereichen, Sicherheitsrisiken und vertrauensbildenden Maßnahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaft ist die Überarbeitung des 2018 vereinbarten Handlungsrahmens der EU für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz.
Grundlage hierfür bilden neben dem Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz der seit 2018 verfolgte Koordinierte Plan der EU für Künstliche Intelligenz sowie der damit einhergehende Maßnahmenkatalog.
Angestrebt wird eine Aktualisierung der gemeinsamen Herangehensweise an KI, die von den Mitgliedstaaten bis Ende 2020 angenommen werden sollte.

Folgende Bereiche werden thematisiert:
  • Auf- und Ausbau eines „Ökosystems für Exzellenz“: Diese Maßnahmen betreffen insbesondere KMU und Forschung, z. B. politische Strategien, Exzellenzzentren (Forschung), Innovationszentren (Wissenstransfer aus der Forschung in KMU und Start-ups).
  • Auf- und Ausbau eines „Ökosystems für Vertrauen“: Welcher Rechtsrahmen wird für KI benötigt? Wie wird eine bürokratische Überfrachtung für KMU vermieden? Zu den Themen  Sicherheit, Grundrechte, Gleichbehandlung (Vermeidung einer potenziellen Diskriminierung durch Algorhythmen): Welche Anwendungsbereiche werden als besonders risikoreich angesehen?
  • Sicherheit und Haftung: Hier rücken insbesondere das Internet der Dinge (z. B. Robotik, autonomes Fahren), Produkthaftung und der Konsumentenschutz ins Bild. Beispielsweise möchte die EK wissen, ob der derzeitige EU-Rechtsrahmen im Bereich Produkthaftung (Produkthaftungsrichtlinie) geändert werden sollte, um bestimmte Risiken besser abzudecken.
Beiträge, die im Zuge der Konsultation eingereicht werden, will die EU-Kommission bei der Überarbeitung der KI-Strategie berücksichtigen.
Dafür hofft die EK auf Anregungen und Kommentare von Behörden und Ämtern, von Unternehmen und KI-Start-ups, von Wissenschaft und Gesellschaft sowie von allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern.

Beiträge können bis 31. Mai 2020 eingereicht werden.


Wie sollten künftige EU-Maßnahmen zum Klimaschutz aussehen?

Im europäischen „Grünen Deal“ (s.a. Europa Spezial Nr. 29) wird dargelegt, wie Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent gemacht werden kann:
Dafür soll Europas Konjunktur angekurbelt werden, die Gesundheit und die Lebensqualität der Menschen in Europa soll verbessert werden und Naturschutz und ein gesellschaftliches Gleichgewicht, bei dem niemand zurückgelassen wird, sollen miteinander versöhnt werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Politik und Gesetzgebung die notwendigen Schritte setzen; gleichzeitig kommt allen Beteiligten in Wirtschaft und Gesellschaft für das Erreichen der Ziele eine wichtige Rolle zu. Daher wendet sich die Europäische Kommission an alle Beteiligten mit einer EU-weiten Umfrage: Für die Umsetzung des Grünen Deals will die Europäische Kommission einen „Europäischen Klimapakt“ begründen, der dem Erreichen der Klimaschutzziele dienen soll.
Der Begriff „Klimaschutz“ bezieht sich in diesem Rahmen auf alle Maßnahmen,
  • die zur Bekämpfung von Klimawandel und Umweltzerstörung beitragen

und

  • die Nachhaltigkeit generell fördern.
Der Klimapakt soll es ermöglichen, dass Interessenträger aus allen Teilen der Gesellschaft sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung notwendiger Maßnahmen im Rahmen des Grünen Deals für Europa gehört werden.
Angestrebt wird eine breite öffentliche Beteiligung
  • bei der Konzeption neuer Klimaschutzmaßnahmen,
  • beim Informationsaustausch,
  • bei der Erarbeitung von Maßnahmen, die auf Bürgerebene ergriffen werden sollen,

und

  • bei der Vorstellung von Lösungsansätzen, denen sich andere anschließen können.
Für gemeinsame Maßnahmen, die dem Erreichen der Klimaziele in Europa dienen, könnte die Europäische Kommission in ausgewählten Bereichen gezielte Unterstützung leisten, z. B.:
  • Energieeffizienz von Gebäuden, z. B. durch Förderung von Beratungsdiensten, Erleichterung einer intelligenten Finanzierung und Unterstützung lokaler Behörden,
  • CO2-arme Mobilität, z. B. durch Wissensunterstützung für Städte und Gemeinden, Sensibilisierungsmaßnahmen und ggf. gezielte finanzielle Unterstützung von Plänen für nachhaltige städtische Mobilität sowie
  • Initiativen für Baumpflanzungen, Naturverjüngung und städtische Grünflächen.
Beiträge können bis 27. Mai 2020 eingereicht werden.
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