Europäische Kommission legt Vorschlag für ein „Europäisches Klimagesetz“ vor

Planungssicherheit für Investoren und Unternehmen angestrebt

Landtagspräsidentin Pallauf: Salzburg will die regionale Sicht bei der EU-Gesetzgebung frühzeitig einbringen

Am 4. März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für ein „Europäisches Klimagesetz“. Damit schlägt die Kommission Treibhausgasneutralität bis 2050 als rechtsverbindliches Ziel für die EU vor:
  • Mit dem Klimagesetz würden die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten kollektiv in der Pflicht stehen, erforderliche Maßnahmen zum Klimaschutz auf EU- und nationaler Ebene zu ergreifen, um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 in Europa zu erreichen.

Die Verordnung soll die Neuausrichtung der EU-Klimapolitik im Rahmen des Europäischen Grünen Deals (s. dazu Europa Spezial Nr. 29) rechtlich verankern. Investoren und Unternehmen sollen so Planungssicherheit erhalten. Die Umsetzung der internationalen Minderungsverpflichtungen der EU soll auf transparente Weise dokumentiert werden.

Die EU-Kommission (EK) schlägt vor, dass ein Zielpfad festgelegt werden sollte und die EK die Befugnis erhalten sollte, hierfür delegierte Rechtsakte zu erlassen. Für diese sollen der neueste Kenntnisstand aus Wissenschaft und Technik sowie Kriterien wie Kostenwirksamkeit, Effizienz, Fairness u. a. hinzugezogen werden.

Schließlich schlägt die Kommission vor, dass der Umsetzungsstand alle 5 Jahre – entsprechend der im Pariser Abkommen vorgesehenen regelmäßigen Bestandsaufnahme (global stocktake) – überprüft werden sollte.

Obwohl das nun vorgeschlagene „Klimagesetz“ keine explizite Erhöhung der Klimaziele für 2030 auf 50 bis 55 % vorsieht, wird die angekündigte Überprüfung der Rechtsvorschriften zur Umsetzung des bisherigen 40-Prozent-Ziels, die bis Juni 2021 erfolgen soll, möglicherweise doch hierzu führen.
Schließlich sind alle klimapolitischen Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten bis September 2023 und danach alle 5 Jahre hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit dem Zielpfad zu bewerten. Derzeit werden zahlreiche Initiativen aus dem Europäischen Grünen Deal vorbereitet, die der Umsetzung der Ziele des „Klimagesetzes“ dienen, darunter auch Anpassungsmaßnahmen und der Vorschlag für ein System von CO2-Grenzausgleichszöllen.

Nicht nur Politik und Gesetzgebung sieht die EU-Kommission in der Pflicht, vielmehr komme allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft beim Übergang zu einer klimaneutralen Europäischen Union eine wichtige Rolle zu.

Daher hat die Kommission zeitgleich eine EU-weite Umfrage lanciert, mit der Bürgerinnen und Bürger sowie Interessenträger eingeladen werden, sich zur Gestaltung eines Europäischen Klimapaktes zu äußern (s.a. Ihre Stimme ist gefragt in dieser Ausgabe von Europa Spezial).


Salzburg will die regionale Sicht bei der EU-Gesetzgebung frühzeitig einbringen

Im Zuge der Fachkommissionssitzungen im Ausschuss der Regionen (AdR) im Februar 2020 hat Landtagspräsidentin Brigitta Pallauf, die Salzburg im AdR gemeinsam mit Landeshauptmann a.D. Franz Schausberger vertritt, unterstrichen, dass man im Ausschuss der Regionen zu diesem Thema eine aktive Rolle anstrebe. Salzburg wolle gemeinsam mit den Regionen, Städten und Gemeinden im AdR die rechtlichen Instrumente der Einflussnahme nutzen, um frühzeitig bei der EU-Gesetzgebung die regionale Sicht einzubringen (s.a. Salzburger Landeskorrespondenz vom 28. Februar 2020).

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