COVID-19: EU-Zivilschutzmechanismus für die Rückholung von Unionsbürgerinnen und –bürgern aktiviert

Erdbeben in Zagreb: Österreich, Slowenien, Ungarn und Italien helfen Kroatien über EU-Mechanismus für Zivilschutz

© Europäische Union / EK
Am 20. März 2020 hat die Europäische Kommission den Zivilschutz-Mechanismus zur Rückholung von 100.000 Europäerinnen und Europäern in die EU aktiviert und unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Rückholung ihrer im Ausland gestrandeten Bürgerinnen und Bürger, nachdem im Zuge des Ausbruchs der COVID-19-Krise weltweit Reisebeschränkungen zugenommen haben.
Für die Rückholung von Bürgerinnen und Bürgern aus dem EU-Ausland trägt die EU mindestens 75 % zu den Transport- und/oder operativen Kosten der Einsätze bei.
Mit Unterstützung aus dem EU-Mechanismus für Zivilschutz wurden seit dem Ausbruch von COVID-19 Tausende EU-Bürgerinnen und -Bürger aus Destinationen weltweit nach Europa zurückgeflogen. Darunter waren u. a. Flüge aus Wuhan, Japan, Oakland, Marokko, Tunesien Marrakesch, Ägypten, den Philippinen, Tunesien und Argentinien, die mehr als 4.000 Personen die Rückkehr in die EU ermöglichten, darunter zahlreiche Österreicherinnen und Österreicher.

Ermöglicht wird die Hilfe mithilfe des EU-Mechanismus für Zivilschutz (EUCPM).

Übergeordnetes Ziel des EUCPM ist es, durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und anderen Teilnehmerstaaten Verbesserungen im Bereich des Katastrophenschutzes, bei der Katastrophenprävention, ‑vorsorge und bei der Katastrophenbewältigung zu erreichen.

Die Mittel für Rückholflüge wurden zuletzt am 27. März 2020 von der Europäischen Kommission aufgestockt.



Erdbeben im kroatischen Zagreb:
Österreich, Slowenien, Ungarn und Italien helfen

Nach dem Erdbeben in Zagreb haben Österreich, Slowenien, Ungarn und Italien am 23. März 2020 Kroatien Soforthilfe in Form von Zelten, Betten, Matten, Heizgeräten und Schlafsäcken geleistet. Die Hilfslieferungen werden ebenfalls über den EU-Mechanismus für Zivilschutz koordiniert, nachdem Kroatien den Mechanismus „aktiviert" hat:
Erkennt ein Land, dass es mit seinen Bewältigungskapazitäten einem Notfall nicht mehr gewachsen ist, kann es über das Verfahren um Hilfe ersuchen.
Im Rahmen des EUCPM-Verfahrens spielt die Europäische Kommission eine Schlüsselrolle bei der Koordinierung der Katastrophenabwehr in Europa.
Das EU-Krisenreaktionszentrum ERCC ist rund um die Uhr mit Kroatien in Kontakt, um die Lage zu beobachten und bei Bedarf weitere Hilfe zu organisieren.

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