Coronavirus: EU unterstützt Rückholung von betroffenen EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern

Rückholaktion wird über den EU-Katastrophenschutzmechanismus kofinanziert

Da sich das Coronavirus weiter ausbreitet, unterstützt die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten bei der Rückholung ihrer Bürgerinnen und Bürger und leistet Soforthilfe für Chinas Behörden. Die Hilfe wird durch das Notfall-Koordinationszentrum der EU organisiert.

Die EU wird einen Teil der Kosten dieser Flüge übernehmen. Im Rahmen des EU-Katastrophenschutzverfahrens wurden Rückführungen bereits für über 400 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger organisiert und diese, unterstützt vom EU-Katastrophenfonds, über Frankreich und Deutschland aus China ausgeflogen.

Um sämtlichen Aspekten des COVID-19-Ausbruchs Rechnung zu tragen, steht die Europäische Kommission in regelmäßigem Kontakt mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und der Weltgesundheitsorganisation.

Zur Erforschung des Coronavirus stellt die Europäische Kommission weiters kurzfristig 10 Mio. EUR aus dem EU-Forschungsförderprogramm Horizont 2020 bereit. Dieser Call ergänzt die EU-Förderchancen im Bereich Gesundheit, wie sie dem „Arbeitsprogramm Gesundheit 2020“, das am 28. Jänner 2020 vorgelegt wurde, zu entnehmen sind.

Weiters hat die Europäische Kommissiona am 24. Februar 2020 ein neues Finanzpaket über 232 Mio. EUR zur Bekämpfung des Coronavirus COVID-19 auf den Weg gebracht. Die Mittel gehen an die Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft, allen voran die Weltgesundheitsorganisation. Zudem ruft die Kommission die Mitgliedstaaten auf, koordiniert und verhältnismäßig vorzugehen, um die Verbreitung des Virus zu stoppen.
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