Europäisches Parlament billigt Brexit

Verhandlungen über die künftigen Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich beginnen

Übergangsphase läuft bis 31. Dezember 2020

© Europäische Union / EP
Von 10. bis 13. Februar 2020 tagte das Europäische Parlament zum ersten Mal nach dem Brexit. Für 24 neue Abgeordnete war es die erste Plenartagung in Straßburg.

Nicht nur die EU, auch das Europäische Parlament hat sich durch den Brexit verkleinert: Die Zahl der Sitze sank von 751 auf 705.
Österreich ist jetzt mit 19 statt bisher 18 Abgeordneten vertreten: Dem Votum folgend, das die Wählerinnen und Wähler in Österreich zur EU-Wahl im Mai 2019 abgegeben haben, rückte aus Österreich ein Abgeordneter für die Grünen nach.
Das Ausscheiden der britischen Abgeordneten wirkt sich zudem auf die Zusammensetzung der Ausschüsse und interparlamentarischen Delegationen aus.

Am 29. Jänner 2020 hatten die bis dahin 751 EU-Abgeordneten zuvor das Austrittsabkommen der EU mit dem Vereinigten Königreich mit großer Mehrheit gebilligt. Der abschließenden Ratifizierung durch das direkt gewählte EU-Parlament vorausgegangen waren intensive Verhandlungen, in die das Europäische Parlament konsequent eingebunden wurde. So haben sich die EU-Abgeordneten bis kurz vor Ratifizierung des Austrittsabkommens für eine Stärkung der Bürgerrechte von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern in Großbritannien und ebenso von britischen Staatsangehörigen in der EU eingesetzt. Viele Redner warnten davor, dass die Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich schwierig sein werden, insbesondere wenn man den im Austrittsabkommen vorgegebenen Zeitrahmen berücksichtigt, der einen Übergangszeitraum bis 31. Dezember 2020 vorsieht. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte ihrerseits bereits eine Verlängerung der Übergangsfrist angeregt (vgl. dazu Europa Spezial Nr. 30).


Verhandlungen über die künftigen Beziehungen beginnen

Mit In-Kraft-Treten des Brexits am 1. Februar 2020 hat die Europäische Kommission den 27 EU-Mitgliedstaaten am 3. Februar 2020 empfohlen, Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die künftige Partnerschaft aufzunehmen. Die Kommission regt an, für die Zeit nach der Übergangsphase, die bis 31. Dezember 2020 läuft, ein Assoziierungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich auszuhandeln, das drei Hauptkomponenten umfassen könnte:
  • Wirtschaft,
  • Sicherheit und
  • institutionelle Vereinbarungen.

Mit großer Mehrheit hat das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) am 12. Februar 2020 eine Entschließung für die Verhandlungen zu den zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich verabschiedet.
Der Abstimmung ging eine längere Plenardebatte voraus, bei der deutlich wurde, dass die Mehrheit der Abgeordneten weiterhin eine möglichst enge Anbindung des Vereinigten Königsreichs an die EU wünscht. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hatte eingangs betont, dass die Entscheidung über das zukünftige Modell der bilateralen Beziehungen bei der britischen Regierung liege. Mit der Annahme des Entwurfs der Verhandlungsrichtlinien durch den Rat wird die Kommission förmlich ermächtigt, die Verhandlungen im Namen der Union aufzunehmen. Der offizielle Auftakt der Verhandlungen wird für Anfang März 2020 erwartet.
Der Zeitrahmen ist eng, da die britische Regierung daran festhält, die Übergangsphase am 31. Dezember 2020 enden zu lassen. In diesem Fall müsste ein Verhandlungsergebnis bis Oktober 2020 erzielt werden, damit das EP das Assoziierungsabkommen rechtzeitig vor dem Stichtag am 31. Dezember 2020 im Plenum behandeln kann.