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Aktuelle EU-Konsultationen

Ausschuss der Regionen bittet um Bewertung der Umsetzung der Vergaberichtlinien von 2014

Derzeit führen der Ausschuss der Regionen und der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) gemeinsam eine EU-weite Umfrage bei Regionen, Städten und Gemeinden über die Bewertung der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien 2014 durch.

Mit den Richtlinien von 2014 wurden etliche Änderungen am europäischen Rechtsrahmen für die öffentliche Vergabe von Aufträgen vorgenommen. Diese Änderungen umfassen neue Verfahren zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes und zur Erleichterung des Zugangs für kleine und mittelgroße Betriebe (KMU) sowie strengere Bestimmungen bezüglich Integrität und Transparenz.

Außerdem wird die Rolle der öffentlichen Vergabe bei der Verwirklichung der politischen Ziele in puncto Innovation, Umweltschutz und sozialer Eingliederung erneut in den Mittelpunkt gestellt.
Das Vergabewesen spielt für Regionen, Städte und Gemeinden durch ihre Ausgaben für Güter und Dienstleistungen sowie für den Hoch- und Tiefbau und sonstige Bauaufträge eine zentrale Rolle.

Deshalb hat der Ausschuss der Regionen damit begonnen, die Herausforderungen und Chancen für die Regionen, Städte und Gemeinden bei der Umsetzung des neuen Rechtsrahmens zu analysieren. Ziel ist die Bewertung der geltenden Leitlinien und die Entwicklung gemeinsamer Lösungsansätze für problematische Bereiche aus Sicht der Regionen, Städte und Gemeinden.

Beiträge können bis 13. Mai 2019 eingereicht werden.



Welcher Zielgruppe sollte sich die Europäische Kommission in Gleichstellungsfragen 2020 bis 2024 besonders widmen?

Welche Maßnahmen zur Gleichstellungsförderung sollte die EU-Kommission in den nächsten fünf Jahren im Speziellen besprechen? Diese und weitere Fragen stellt die Europäische Kommission in einer EU-weiten öffentlichen Konsultation.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht der Europäischen Union und durch den Gleichstellungsgrundsatz in den EU-Verträgen verankert. Jeder Mitgliedstaat der EU muss sicherstellen, dass diese Regelungen eingehalten werden. Darunter fällt z.B. der „Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit". In Österreich ist diese Vorschrift im Bundesgleichbehandlungsgesetz von 1979 festgehalten.

Der Umsetzungsstand des Gleichstellungsgebotes wird dabei regelmäßig EU-weit geprüft und die EU-Kommission berichtet darüber.

Mit der nun eröffneten EU-weiten Konsultation holt die EU-Kommission Erfahrungen, Meinungen und Einschätzungen zum weiteren Handlungsbedarf in Sachen Gleichstellung ein. Die Antworten sollen entsprechend den Zielen und Prioritäten der neuen EU-Kommissarinnen und EU-Kommissare, die im Herbst 2019 von den Mitgliedstaaten ernannt und vom dann neu gewählten Europäischen Parlament angehört und bestätigt werden, bei der Formulierung der künftigen Prioritäten der Europäischen Kommission berücksichtigt werden.

Jede EU-Bürgerin und jeder EU-Bürger, Behörden, Berufs- und Unternehmensverbände, nationale Gleichstellungsstellen, Einrichtungen der Lehre und Forschung, Nichtregierungsorganisationen u.v.m. sind eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen.

Beiträge können bis 31. Mai 2019 eingereicht werden.

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