EU setzt Schritte gegen Einweg-Plastikprodukte

Zehn Einweg-Plastikprodukte werden künftig EU-weit vom Markt genommen

Die Menge an schädlichem Plastikmüll in der Umwelt wächst ständig. Dies betrifft Meere, Flüsse ebenso wie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (z.B. durch „Littering").
Zur Verhinderung der unzulässigen Ablagerung von Abfällen in der freien Landschaft werden bereits jetzt in Salzburg gezielt Maßnahmen gesetzt, z.B. durch eine jährliche Flurreinigung.

Am 27. März 2019 hat das Europäische Parlament nun den Vorschlägen der Europäischen Kommission zugestimmt, zehn Einweg-Plastikprodukte vom Markt zu nehmen, die in Europa am häufigsten die Umwelt vermüllen.

Das Vermarktungsverbot soll u.a. für Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff gelten, die vollständig aus umweltfreundlicheren Materialien hergestellt werden müssen. Weiters sollen Zielvorgaben für die Verbrauchsminderung gelten: Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass weniger Lebensmittelverpackungen und Getränkebecher aus Kunststoff verwendet werden.
Die Hersteller werden zur Deckung der Kosten für die Bekämpfung des so genannten „Littering" (z.B. durch weggeworfene Zigarettenstummel) eingebunden. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, bei Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff bis zum Jahr 2029 eine Sammelquote von 90 % (77 % bis 2025) zu erreichen, zum Beispiel durch Pfandsysteme. Verschlüsse von Plastikflaschen müssen an den Flaschen arretiert werden, PET-Flaschen müssen bis 2025 zu 25 % aus wiederverwerteten Plastikprodukten bestehen (bis 2030 wird dieser Wert auf 30 % angehoben).

Die Einwegplastik-Richtlinie der EU ist nach demselben Prinzip aufgebaut, wie die inzwischen erfolgreich umgesetzte Richtlinie zum EU-weiten Verbot von Plastiksackerln. Es wird erwartet, dass die Richtlinie ökologische und wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt, u.a.:
  • Vermeidung der Emission von 3,4 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent bis 2030;
  • Vermeidung von Umweltschäden, die sich bis 2030 auf 22 Mrd. EUR belaufen würden;
  • Einsparungen für die Konsumentinnen und Konsumenten in Höhe von geschätzten 6,5 Mrd. EUR.
Die Richtlinie muss als nächstes vom Rat formell verabschiedet werden und wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Anschließend haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

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