Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament hatten Ende 2018 bei der
Strommarkt-Richtlinie und der
Strommarkt- Verordnung sowie der
Verordnung über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und der
Verordnung für die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) eine Einigung erzielt (s.a.
Europa Spezial Nr. 22).
Mit der Strommarkt-Richtlinie soll sichergestellt werden, dass der Elektrizitätsbinnenmarkt in der EU wettbewerbsfähig, verbraucherfreundlicher, flexibel und diskriminierungsfrei funktioniert. In der Strommarkt-Verordnung werden vor allem die Regeln und Grundsätze für den Elektrizitätsbinnenmarkt überarbeitet, um zu gewährleisten, dass er ordnungsgemäß, wettbewerbsgerecht und verzerrungsfrei funktioniert.
Um den EU-Strommarkt besser regulieren zu können, soll die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zusätzliche Aufgaben und Befugnisse erhalten. Die Vereinbarungen müssen nun von den EU-Ministern formell gebilligt und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.
Nach der jetzt erfolgten Genehmigung durch das EU-Parlament muss der Ministerrat der EU den Wortlaut der Richtlinie und der drei Verordnungen förmlich billigen, woraufhin die neuen Rechtsakte im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Die Verordnungen treten sofort in Kraft (Geltungsbeginn der Elektrizitätsverordnung: 1. Jänner 2020).
Die Richtlinie muss innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.
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