Konsumentenschutz und Transparenz im Onlinehandel werden gestärkt

Politische Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat erreicht

​Am 2. April 2019 haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über eine Stärkung und bessere Durchsetzung der Konsumentenschutzvorschriften erzielt.

Zu den wichtigsten Verbesserungen gehören insbesondere eine höhere Transparenz bei Online-Käufen sowie wirksame Sanktionen und klare Vorschriften bei der Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Erzeugnissen in der EU. Die Europäische Kommission hatte diese neuen Vorschriften im April 2018 im Zuge der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher" vorgeschlagen.


Verbesserter Konsumentenschutz im Internet

Online-Händler müssen Konsumentinnen und Konsumenten künftig darüber informieren, ob die Ware oder Dienstleistung von einem Unternehmer oder einer Privatperson erworben wird. Diese Unterscheidung ist eine wichtige Information für den Konsumentenschutz: Auf welchen Schutz haben Käuferinnen und Käufer im Falle von Problemen Anspruch?
Bei der Benützung von Online-Suchmaschinen muss künftig zudem eindeutig gekennzeichnet werden, welche Suchergebnisse von Händlern bezahlt wurden. Außerdem muss über die wichtigsten Parameter für die Rangfolge der Ergebnisse informiert werden.
Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat vorläufig geeinigt. Weiters können Verbraucherschutzbehörden bald wirksamer gegen Konsumententäuschung vorgehen. In Zukunft gilt es außerdem als irreführende Praxis, wenn Produkte in verschiedenen EU-Ländern als identisch vermarktet werden, obwohl sie wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen.


Wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Verbraucherrecht

Die nationalen Verbraucherschutzbehörden werden befugt sein, in koordinierter Weise wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen. Bei weitverbreiteten Verstößen, die zulasten von Konsumentinnen und Konsumenten in mehreren EU-Mitgliedstaaten gehen und die der koordinierten Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene unterliegen, beläuft sich die Mindesthöhe der Geldbuße in jedem der betroffenen Mitgliedstaaten auf 4 % des Jahresumsatzes des betreffenden Unternehmens.


Bekämpfung von Doppelstandards bei der Qualität von Konsumgütern

Mit den neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermarktung eines Produkts als identisch mit einem gleichen Produkt in einem anderen Mitgliedstaat, wenn diese Güter wesentliche ungerechtfertigte Unterschiede in ihrer Zusammensetzung oder ihren Merkmalen aufweisen, eine irreführende Praxis darstellen würde.

Die vorläufige Einigung muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden.

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