EU-Kommission ruft zur „Brexit-Vorsorge" auf

Brexit: Vorbereitungen für den 30. März 2019 laufen auf Hochtouren

Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich verhandeln derzeit über ein Austrittsabkommen. Am 19. März 2018 wurden die Fortschritte dargelegt, die bis dahin in Bezug auf den Rechtstext auf Ebene der Unterhändler erzielt wurden. Dazu zählen detaillierte Regelungen für die Übergangsphase, die bis zum 31. Dezember 2020 dauern soll (vgl. Europa Spezial Nr. 15). Sofern keine Einigung über ein ordentliches Austrittsabkommen erzielt werden kann, würde es jedoch zu einem „harten Brexit" (u.a. ohne Übergangsphase) kommen.

Trotz aller politischen Anstrengungen ist nach wie vor ungewiss, ob bis zum 30. März 2019, d.h. bis zum effektiven Austrittsdatum Großbritanniens aus der EU, ein ordentlich ratifiziertes Austrittsabkommen vorliegen wird. Sofern eine Einigung erzielt wird, ist derzeit nicht bekannt, welchen Umfang das Abkommen haben wird.

Unabhängig vom Ausgang der Brexit-Verhandlungen ist derzeit lediglich sicher, dass Großbritannien nach einem Austritt aus der EU nicht länger dieselben Vorteile genießen wird, wie die in der EU verbleibenden 27 Mitgliedstaaten.

Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union wird jedoch auch Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, auf Unternehmen und Behörden haben. Die EU-Kommission hat daher am 19. Juli 2018 eine Mitteilung nebst Anhang vorgelegt, in der sie die unterschiedlichen Szenarien und den damit verbunden Vorbereitungsbedarf für alle Akteure in der EU thematisiert. Darin informiert die EU-Kommission über notwendige Vorbereitungsschritte für die Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU (Brexit). So ruft die EU-Kommission alle Mitgliedstaaten, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft dazu auf, die jeweils notwendigen Vorbereitungen für den Austritt Großbritanniens aus der EU zu treffen bzw. zu intensivieren.

Zu den Auswirkungen, die der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf alle Bürgerinnen und Bürger, auf Unternehmen und Behörden haben wird, gehören beispielsweise

  • die Wiedereinführung von Kontrollen an der (dann neuen) EU-Außengrenze,
  • Unsicherheiten im Hinblick auf die Gültigkeit von vom Vereinigten Königreich herausgegebenen Lizenzen,
  • Gültigkeit von Bescheinigungen und Genehmigungen,
  • Unklarheiten beim Schutz des „Bestands" geographischer Angaben im Vereinigten Königreich,
  • offene Fragen im Zusammenhang mit der laufenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen,
  • die Rolle des Gerichtshofs der Europäischen Union oder auch
  • neue Bedingungen für die Übermittlung von Daten.

Unabhängig von der Art des Austrittsszenarios (mit oder ohne Austrittsabkommen) erwartet die EK, dass der Brexit „erhebliche Störungen" für die europäischen Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmen und für Ämter und Behörden mit sich bringen wird.

Nach aktuellen Plänen sollen sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich im Oktober 2018 auf das Austrittsabkommen und die politische Erklärung zu den künftigen Beziehungen einigen. Sofern dies gelingt, würde es sich zeitlich gerade so ausgehen, dass der Prozess in der Europäischen Union (Rat mit Zustimmung des Europäischen Parlaments) und die Ratifizierung im Vereinigten Königreich rechtzeitig vor dem Austrittsdatum abgeschlossen werden könnte.

Brexit-Factsheet für Unternehmen.© Europäische Union / EK

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