EU-Förderungen 2021-2027

EU-Kommission legt zweite Tranche der Programmvorschläge vor

Europäisches Parlament und Rat sind Ko-Gesetzgeber für künftige Ausgestaltung der EU-Förderprogramme

Im Juni 2018 hat die EU-Kommission den zweiten Teil ihrer Vorschläge für die insgesamt 37 EU-Förderprogramme für die Gestaltung der nächsten EU-Förderperiode 2021-2027 vorgelegt. Die Programmvorschläge im Überblick:
  • 4,8 Mrd. EUR für ein Europa, das schützt: Die Mittel für Sicherheit sollen im nächsten mehrjährigen Haushalt der EU (2021-2027) dem EU-Kommissionsvorschlag vom 13. Juni 2018 zufolge auf 4,8 Milliarden Euro steigen. Im aktuellen Förderzeitraum (2014-2020) stehen hierfür insgesamt 3,5 Milliarden Euro auf EU-Ebene zur Verfügung. Die zukünftigen EU-Sicherheitsausgaben zielen vor allem auf eine effektive Vernetzung der Sicherheitsbehörden in den EU-Ländern, integriertes Grenzmanagement und bei Asyl und Migration auf eine engere Verzahnung mit anderen EU-Förderinstrumenten ab.
  • 1,26 Mrd. EUR für Europäisches Solidaritätskorps: Mindestens 350 000 junge Europäerinnen und Europäer sollen sich zwischen 2021 und 2027 als Freiwillige und Praktikanten für Mitmenschen in Not einsetzen können. Dafür hat die EK am 11. Juni 2018 vorgeschlagen, dass das Europäische Solidaritätskorps (ESK) im nächsten langfristen EU-Haushalt mit 1,26 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Zudem soll das ESK zur zentralen Anlaufstelle für 18 bis 30-jährige werden, die sich innerhalb und außerhalb der EU engagieren wollen. Bereits vor Beginn der neuen EU-Förderperiode am 1. Jänner 2021 soll das Europäische Solidaritätskorps rechtlich und finanziell auf eigenen Füßen stehen. Ab Jänner 2020 soll das Programm regulär im EU-Haushalt mitlaufen. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat politisch geeinigt, das EU-Gesetzgebungsverfahren kann damit für einen Programmstart ab 1. Jänner 2020 heuer rechtzeitig bis Jahresende im EP und im Rat abgeschlossen werden.
  • Mehr Investitionen in Arbeitsplätze, Wachstum und Innovation in Europa: Für die nächste EU-Förderperiode 2021 bis 2027 schlägt die EU-Kommission vor, insgesamt 650 Milliarden Euro für Investitionen in Arbeitsplätze, Wachstum und Innovation zu mobilisieren. Anknüpfend an die erfolgreiche Investitionsoffensive für Europa (Juncker-Plan) sollen unter dem Dach „InvestEU" ab 2021 mehrere bereits jetzt verfügbare Finanzierungsinstrumente zusammengelegt werden. Der Mittel- bzw. Finanzmittelzugang für Unternehmen soll weiter erleichtert werden, die Verwaltung der Programme und Instrumente soll vereinfacht werden. In den Fokus der Investitionen will die EK nachhaltige Infrastruktur, Forschung, Innovation und Digitalisierung, Klein- und Mittelbetriebe sowie soziale Investitionen und Kompetenzen stellen.
  • Investitionen in klimafreundliche Infrastruktur und Vernetzung: Die Europäische Kommission schlägt für den EU-Förderzeitraum 2021 bis 2027 vor, 42,3 Milliarden Euro in die Verkehrs-, Energie- und digitale Infrastrukturnetze der EU zu investieren. Das sind 47 % mehr als im derzeitigen Förderzeitraum (2014-2020). 60 % der neuen Investitionen sollen direkt zum Erreichen der Pariser Klimaziele beitragen. 30,6 Milliarden Euro sollen für Verkehrsinvestitionen etwa in umweltfreundliche Verkehrsmittel wie die Bahn vorgesehen werden. Im Bereich Energie sollen 8,7 Milliarden Euro etwa grenzüberschreitende Projekte für Erneuerbare Energie ermöglichen. Der Ausbau der Breitbandnetze soll mit 3 Milliarden Euro unterstützt werden.
  • 9,2 Milliarden Euro für digitale Zukunft: Mit dem Programm „Digitales Europa" will die Kommission im nächsten langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 gut 9,2 Milliarden Euro in die Zukunftstechnologien Hochleistungsrechner und Künstliche Intelligenz (KI) sowie Cybersicherheit, Digitale Kompetenzen und eine möglichst umfassende Nutzung der digitalen Infrastruktur investieren, s.a. EU-Flash Nr. 42.
  • Investitionen in Sicherheit und Frieden: Im kommenden langfristigen Haushalt der EU (2021-2027) sind 13 Milliarden Euro für grenzübergreifende Entwicklung und Investitionen in modernste und untereinander kompatible Verteidigungstechnologien, wie verschlüsselte Software und Drohnen, vorgesehen. Damit sollen Europäerinnen und Europäer im Ernstfall besser geschützt und verteidigt werden können. Der Europäische Friedensmechanismus, der außerhalb des EU-Haushalts geführt wird, soll zusätzlich mit 10,5 Milliarden Euro ausgestattet werden und so zur internationalen Konfliktvermeidung und Friedenskonsolidierung beitragen.
  • Erheblich mehr Mittel für sicherere Grenzen und Migrationssteuerung: Fast dreimal so viel Mittel wie derzeit sollen im künftigen EU-Haushalt (2021 – 2027) für Migration und Grenzmanagement zur Verfügung stehen: 34,9 Milliarden Euro. Die Mittel werden für die Bekämpfung von Menschenschmuggel und Menschenhandel und zum Abfangen von Personen eingesetzt, die eine Bedrohung darstellen, für die Unterstützung von Such- und Rettungsmaßnahmen auf See, für Ausrüstung und Schulungen für Grenzschutzbeamte und für eine rasche operative Unterstützung der unter Druck geratenen Mitgliedstaaten. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache soll durch ein neues ständiges Korps von rund 10 000 Grenzschutzbeamten verstärkt werden. Weiters schlägt die Kommission vor, den erneuerten Asyl- und Migrationsfonds (AMF) mit 10,4 Milliarden Euro auszustatten und seine Mittel damit um 51 % zu erhöhen. Der Fonds unterstützt die Mitgliedstaaten bei Asyl, legaler Migration, Integration und der Bekämpfung irregulärer Migration einschließlich Rückführungsmaßnahmen.
Die Vorschläge der EU-Kommission werden dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt. Die beiden EU-Ko-Gesetzgeber müssen sich über die konkrete Ausgestaltung der 37 Programme für die nächste EU-Förderperiode (2021-2027) verständigen.
Die Entscheidung über die Gesamtmittelausstattung der langfristigen EU-Haushaltsplanung obliegt den im Rat versammelten Mitgliedstaaten: Der Rat muss mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments einen einstimmigen Beschluss über den Gesamtrahmen für die EU-Förderperiode 2021-2027 fassen.

Für eine Kurzdarstellung der übrigen EK-Vorschläge zum EU-Haushalt 2021-2027 s.a. Europa Spezial Nr. 15 und Europa Spezial Nr. 16.

Alle EK-Vorschläge, FactSheets und Hintergrundinformationen zur EU-Förderperiode 2021-2027 sind auf der Informationsseite der EU-Kommission online verfügbar. © Europäische Union / EK

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