EU-Flash Nr. 253 vom 17. Mai 2023

Wie kann die EU-Jugendstrategie verbessert werden?

Beiträge und Anregungen können bis 2. August 2023 eingebracht werden.

Die EU-Jugendstrategie bildet den Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU für den Zeitraum 2019-2027 auf der Grundlage der Entschließung des Rates vom 26. November 2018. Sie zielt darauf ab, die Beteiligung der Jugend am demokratischen Leben zu fördern; sie unterstützt zudem das soziale und bürgerschaftliche Engagement und soll sicherstellen, dass alle jungen Menschen über die notwendigen Ressourcen für die gesellschaftliche Teilhabe verfügen.

Im Mittelpunkt der EU-Jugendstrategie stehen drei Kernbereiche, die sich in drei Wörtern widerspiegeln: Beteiligung, Begegnung, Befähigung, und sie zielt auf die Förderung sektorübergreifenden gemeinsamen Handelns. Im Zuge eines Dialogprozesses in den Jahren 2017-2018, an dem junge Menschen aus ganz Europa beteiligt waren, wurden 11 europäische Jugendziele erarbeitet. Im Rahmen dieser Ziele werden Herausforderungen aufgezeigt und Probleme in Bereichen angegangen, die junge Menschen direkt betreffen. Die EU-Jugendstrategie sollte dazu beitragen, diese Vision junger Menschen zu verwirklichen.

Um Einblicke zu gewinnen, was durch die EU-Jugendstrategie erreicht wurde, ist eine Evaluierung vorgesehen, zu der auch diese öffentliche Konsultation gehört. Es sind Beiträge von jungen Menschen, Ämtern und Behörden, den wichtigsten Interessenträgern der EU-Jugendstrategie und der Wissenschaft erwünscht, aber auch von der breiten Öffentlichkeit und allen Parteien, die von der EU-Jugendstrategie betroffen sind oder ein Interesse daran haben.

Zu den Interessenträgern zählen u. a. nationale Behörden, nationale Agenturen für Erasmus+, der Europarat, Organisationen und Netzwerke, die Jugendliche vertreten oder mit ihnen arbeiten, Jugendarbeiterinnen bzw. Jugendarbeiter, Jugendrätinnen bzw. Jugendräte, Jugenddienste, Begünstigte und Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer der EU-Jugendstrategie und der EU-Jugendprogramme, Expertinnen bzw. Experten und Jugendforscherinnen bzw. Jugendforscher, Akteurinnen bzw. Akteure der Zivilgesellschaft, Einrichtungen, Organisationen und Einzelpersonen, die sich nicht an den Instrumenten und Maßnahmen im Rahmen der Strategie oder an EU-Programmen beteiligt haben, internationale Organisationen (wie OECD, UNICEF, UNESCO), sonstige relevante Stellen oder Bürgerinnen und Bürger.

Ziel der Konsultationen ist es, Informationen, Fachwissen und Meinungen aller interessierten Parteien einzuholen, um zu einem faktengestützten und ausgewogenen Urteil über die Leistung der EU-Jugendstrategie nach der Hälfte ihrer Laufzeit (die gesamte Laufzeit beginnt 2021 und endet 2027) zu gelangen.

Der Fragebogen ist auf Deutsch verfügbar.
Beiträge und Anregungen können bis 2. August 2023 eingebracht werden.