Mit der endgültigen Genehmigung des ESF-Programms Österreich für die neue EU-Förderperiode bis 31. Dezember 2027 können ab sofort Anträge für künftige ESF-Projekte in Österreich eingereicht werden.
Voraussetzung für eine Beantragung ist, dass es einen passenden „Call“ gibt, auf den sich interessierte Organisationen bewerben können.
Prioritätsachse 3 - „Bekämpfung von Armut und Förderung der aktiven Inklusion“
Der Europäische Sozialfonds und das Land Salzburg suchen einen Projektträger zum Aufbau der Arbeitsfähigkeit von armutsbetroffenen Frauen. Die Zuweisung erfolgt über das Sozialamt der Stadt Salzburg. In einem niedrigschwelligen Beschäftigungsprojekt mit sozialpädagogischer Begleitung sollen die Verlässlichkeit der Wahrnehmung der Arbeitszeit, der Erbringung der Arbeitsleistung und der Ausdauer sukzessive auf zumindest 20 Stunden erhöht werden. Gleichzeitig sollen mittels Coaching, psychosozialer Betreuung, Case-Management und Sozialarbeit Lösungsstrategien für die individuellen Problemlagen erarbeitet und realisiert werden. Ziel ist, dass im Anschluss an die Projektteilnahme eine Qualifizierung, eine Folgemaßnahme oder eine Vermittlung auf einen Arbeitsplatz möglich ist.
Das Call-Budget beläuft sich auf 1,5 Mio. EUR, Projektlaufzeit 1.2.2023 - 31.12.2025
Einreichungsstichtag: 23.12.2022
Die morgige ESF-Jahrestagung in Wien widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema „Soziale Innovation“ im ESF. Die ESF-Jahrestagung wird online live übertragen und ist ein TIPP für alle, die sich für eine Teilnahme an ESF-Calls interessierten. Für die Online-Teilnahme ist keine Anmeldung notwendig.
Der Live-Stream startet um 9 Uhr.
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