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Ziel des EU-Gesetzgebungsverfahrens ist es, ab Sommer 2024 in der EU einheitliche Vorschriften für Ladegeräte einzuführen.
Folgende Punkte wurden beschlossen:
Ladegerät USB-C für alle kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräte
Harmonisierte Ladegeschwindigkeit für Geräte, die Schnellladung unterstützen
Käuferinnen und Käufer können wählen, ob sie ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät kaufen möchten – somit weniger Elektronikabfall
Betroffene Geräte:
Mobiltelefone
Tablets und E-Reader
digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen
Kopfhörer, Ohrhörer und tragbare Lautsprecher
kabellose Mäuse und Tastaturen
tragbare Navigationssysteme
tragbare Computer (ab 40 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie)
Forderung des Salzburger Landtages
Bereits am 3. März 2021 hat der Ausschuss für Europa, Integration und Regionale Außenpolitik des Salzburger Landtages über einen Antrag für standardisierte Ladegeräte für Mobiltelefone beraten, wie im
EU-Flash Nr. 160 vom 4. März 2021 berichtet.
Nächste Schritte
Die Richtliniennovelle, die als nächstes im Europäischen Parlament und im Rat formell angenommen werden muss, regelt die neuen EU-Vorschriften für Ladegeräte. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, muss sie von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.
Bis Sommer 2024 rückt damit ein Ende des Kabelwirrwarrs in der EU in Sicht!
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