EU-Flash Nr. 223 vom 14. Juni 2022

Rat und EP einig: EU-weit einheitliche Ladegeräte ab 2024

EU-Richtlinie für universellen Ladeanschlusses sorgt künftig für mehr Verbraucherfreundlichkeit und weniger Elektronikabfall

Am 7. Juni 2022 kam es in der Plenarwoche in Straßburg zur vorläufigen politischen Einigung zwischen Rat und Europäischem Parlament (EP) über den Vorschlag der Kommission für eine Novelle der derzeit geltenden EU-Vorschriften für Funkanlagen.

Ziel des EU-Gesetzgebungsverfahrens ist es, ab Sommer 2024 in der EU einheitliche Vorschriften für Ladegeräte einzuführen.

Folgende Punkte wurden beschlossen:
  • Ladegerät USB-C für alle kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräte
  • Harmonisierte Ladegeschwindigkeit für Geräte, die Schnellladung unterstützen
  • Käuferinnen und Käufer können wählen, ob sie ein neues Gerät mit oder ohne Ladegerät kaufen möchten – somit weniger Elektronikabfall

Betroffene Geräte:
  • Mobiltelefone
  • Tablets und E-Reader
  • digitale Fotoapparate und Videospielkonsolen
  • Kopfhörer, Ohrhörer und tragbare Lautsprecher
  • kabellose Mäuse und Tastaturen
  • tragbare Navigationssysteme
  • tragbare Computer (ab 40 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie)

Forderung des Salzburger Landtages

Bereits am 3. März 2021 hat der Ausschuss für Europa, Integration und Regionale Außenpolitik des Salzburger Landtages über einen Antrag für standardisierte Ladegeräte für Mobiltelefone beraten, wie im EU-Flash Nr. 160 vom 4. März 2021 berichtet.

Nächste Schritte

Die Richtliniennovelle, die als nächstes im Europäischen Parlament und im Rat formell angenommen werden muss, regelt die neuen EU-Vorschriften für Ladegeräte. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, muss sie von den Mitgliedstaaten innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden.

Bis Sommer 2024 rückt damit ein Ende des Kabelwirrwarrs in der EU in Sicht!


Die Legislative Beobachtungsstelle im Europäischen Parlament informiert über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens.© Europäische Union / EP

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