EU-Flash Nr. 1 vom 14. Juni 2017

Doppelbesteuerung: Rat einigt sich auf gemeinsame Regeln

Europäisches Parlament berät am 4. Juli 2017

Am 23. Mai 2017 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der 28 EU-Mitgliedstaaten im Rat erfolgreich über den Kommissionsvorschlag für ein gemeinsames Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten verständigt haben. Damit wird eine zügige Verabschiedung des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie des Rates ermöglicht.
Hintergrund des Vorschlags der Europäischen Kommission ist, dass Fragen der Doppelbesteuerung für Unternehmen am EU-Binnenmarkt nach wie vor eine wichtige Rolle spielen und dass die derzeit eingesetzten Methoden der Streitbeilegung nach Beobachtung der EU-Kommission nicht länger der Komplexität und den Risiken des aktuellen internationalen Steuerumfelds entsprechen.
Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Richtlinie des Rates über Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union  stehen die Wirtschaft und die Unternehmen als wichtigste Betroffene der Doppelbesteuerung. Die neue Richtlinie soll für alle Steuerpflichtigen gelten, die einer der in Anhang I aufgelisteten Steuern auf Unternehmenseinkünfte (Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer) unterliegen. Dabei wird sich die neue Richtlinie des Rates auf das bereits geltende Übereinkommen der Union über die Beseitigung der Doppelbesteuerung stützen, das ein verpflichtendes und verbindliches Verständigungsverfahren vorsieht: Dessen Anwendungsbereich soll nun auf bisher nicht abgedeckte Bereiche ausgedehnt werden; weiters sollen gezielte Vollstreckungshemmnisse aufgenommen werden, um die wichtigsten Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Vollstreckung und der Effektivität des Verfahrens zu beseitigen.

Die Beratung im Europäischen Parlament ist für den 4. Juli 2017 anberaumt. Sobald der Bericht des Europäischen Parlaments vorliegt, kann die Richtlinie des Rates, zu der das Europäische Parlament nun noch seine Zustimmung erteilen muss, in Kraft treten.

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