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Am 23. Mai 2017 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, dass sich die Vertreterinnen und Vertreter der 28 EU-Mitgliedstaaten im Rat erfolgreich über den Kommissionsvorschlag für ein gemeinsames Verfahren zur Beilegung von Doppelbesteuerungsstreitigkeiten verständigt haben. Damit wird eine zügige Verabschiedung des Kommissionsvorschlags für eine Richtlinie des Rates ermöglicht.
Hintergrund des Vorschlags der Europäischen Kommission ist, dass Fragen der Doppelbesteuerung für Unternehmen am EU-Binnenmarkt nach wie vor eine wichtige Rolle spielen und dass die derzeit eingesetzten Methoden der Streitbeilegung nach Beobachtung der EU-Kommission nicht länger der Komplexität und den Risiken des aktuellen internationalen Steuerumfelds entsprechen.
Die Beratung im Europäischen Parlament ist für den 4
. Juli 2017 anberaumt. Sobald der Bericht des Europäischen Parlaments vorliegt, kann die Richtlinie des Rates, zu der das Europäische Parlament nun noch seine
Zustimmung erteilen muss, in Kraft treten.
Stand der Beratungen im Europäischen Parlament:
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