Voraussetzungen für den Betrieb einer institutionellen Einrichtung

Der Betrieb einer institutionellen Einrichtung ist der Landesregierung von ihrem Rechtsträger spätestens fünf Monate vor der beabsichtigten Inbetriebnahme anzuzeigen.

Unter einer institutionellen Einrichtung zu verstehen ist: Eine Kinderbildungs- und –betreuungs-einrichtung zur regelmäßigen vor- oder außerschulischen Bildung und Betreuung von Kindern für einen Teil des Tages in einer Kleinkindgruppe, alterserweiterten Gruppe, Kindergartengruppe (Schulkinder im Kindergarten), Schulkindgruppeoder Hortgruppe.

Die Landesregierung hat die Betriebsanzeige sowie die erforderlichen Unterlagen zu prüfen und die Einrichtung zu genehmigen bzw. allenfalls zu untersagen. 

Die Inhalte des Antrags beziehen sich auf das Betriebskonzept und beinhalten Angaben zum Raumkonzept, Organisationskonzept und pädagogisches Grundkonzept. 
Zur Erstellung des Raumkonzepts sind die S. KBBVo idgFund der "Orientierungsrahmen bauliche Maßnahmen" heranzuziehen, welcher unter Formulare und Anträge abrufbar ist.

Die pädagogische Konzeption ist innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Betriebs der Aufsichtsbehörde unverzüglich zu übermitteln.

Antragstellung

Je Organisationsform (Kleinkindgruppe, alterserweiterte Gruppe, Kindergartengruppe, Schulkinder im Kindergarten, Schulkindgruppe oder Hortgruppe) ist ein eigener Antrag auszufüllen!

  • Aussendung und Informationsschreiben zu "Betriebsgenehmigung, geplante neue Gruppen, Umwandlungen, Verlängerungen; Bedarfsplanung" im Frühjahr

Öffentliche Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen haben dem Ansuchen Einreichpläne beizufügen.

Private als auch betriebliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen haben dem Ansuchen Einreichpläne und ein Finanzierungskonzept beizufügen. Wenn einer Registerabfrage nicht zugestimmt wird, sind weitere Beilagen anzufügen: Identitätsnachweis und Staatsbürgerschaftsnachweis des Rechtsträgers, Strafregisterbescheinigung, Strafregisterbescheinigung der Kinder- und Jugendfürsorge, ggf. Firmenbuch-Auszug).

Ihr Antrag/Ihre Anträge sind online auszufüllen und auf elektronischem Weg an uns zu senden (Online-Formular/e), eine elektronische Signatur ist empfohlen, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Link zum Formular für private Rechtsträger

Gemeinden als öffentliche Rechtsträger:
Für die Gemeinden ist eine Antragstellung im "Gemeindeweb Land Salzburg" mit Anmeldung im Kommunalnet (https://www.kommunalnet.at) und über den Reiter "Werkzeuge" möglich.

Betriebskonzept und pädagogische Konzeption

Die pädagogische Konzeption ist innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme des Betriebs zu erstellen und in Abständen von 5 Jahren, bei Bedarf früher, zu überarbeiten und anzupassen. Der Rechtsträger hat die pädagogische Konzeption der Aufsichtsbehörde unverzüglich zu übermitteln.

Eine aktuelle Checkliste zur Erstellung des Betriebskonzeptes und derpädagogischen Konzeption finden Sie auf unserer Homepage hier.

Unterstützung zur Konzeptionserstellung erhalten Sie durch die Salzburger Verwaltungsakademie - ZEKIP. Anmeldung und Information bei Herrn Mag.(FH) Sebastian Wirnsberger, E-Mail: sebastian.wirnsberger@salzburg.gv.at, Tel.: +43 662 8042 5603.


Betrieb einer Waldgruppe