Ansuchen sprengelfremder Schulbesuch
Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen
Inhalt
Verantwortlicher | Abteilung 2 (ab 1.1.2019 Bildungsdirektion) |
Verarbeitungszwecke | Besorgung der Aufgaben nach dem Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 |
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung | § 35a Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 |
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines Dritten | Liegt nicht vor |
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten | Amt der Salzburger Landesregierung Organe der Gemeinden Landesschulrat für Salzburg (ab 1.1.2019 Bildungsdirektion) |
Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln | Liegt nicht vor |
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der Dauer | Die Daten werden jedenfalls bis zur Erreichung des Verarbeitungszweckes aufbewahrt. Danach werden die Daten entsprechend der Skartierverordnung behandelt. |
Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung | Liegt nicht vor |
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben? | Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig. Werden diese Daten nicht beigebracht, stellt dies jedoch einen Mangel gemäß § 13 AVG dar, der bei Nichtbehebung zur Zurückweisung des Antrags führt. |
Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung | Liegt nicht vor |