Hinweise zum Datenschutz

Ansuchen sprengelfremder Schulbesuch

Datenerhebung erfolgt direkt beim Betroffenen

VerantwortlicherAbteilung 2 (ab 1.1.2019 Bildungsdirektion)
VerarbeitungszweckeBesorgung der Aufgaben nach dem Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung§ 35a Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995
Datenverarbeitung aufgrund berechtigter Interessen des Verantwortlichen bzw eines DrittenLiegt nicht vor
ggf Empfänger, Empfängerkreise der Daten

Amt der Salzburger Landesregierung

Organe der Gemeinden

Landesschulrat für Salzburg (ab 1.1.2019 Bildungsdirektion)

Absicht, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermittelnLiegt nicht vor
Dauer der Datenspeicherung bzw wenn unmöglich die Kriterien für die Festlegung der DauerDie Daten werden jedenfalls bis zur Erreichung des Verarbeitungszweckes aufbewahrt. Danach werden die Daten entsprechend der Skartierverordnung behandelt.
Möglichkeit des Widerrufs der EinwilligungLiegt nicht vor
Ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben?Die Angabe der personenbezogenen Daten ist freiwillig. Werden diese Daten nicht beigebracht, stellt dies jedoch einen Mangel gemäß § 13 AVG dar, der bei Nichtbehebung zur Zurückweisung des Antrags führt.
Bestehen einer automatisierten EntscheidungsfindungLiegt nicht vor