Inhalt
Unabhängig von den Maßnahmen aufgrund der Ampelfarben gilt an allen Schulen Maskenpflicht, ab der neunten Schulstufe müssen FFP2-Masken getragen werden.
Ein Betreten von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch Erziehungsberechtigte sollte aktuell nur in dringenden Fällen und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen (FFP2-Maskenpflicht) erfolgen.
Bildungsampel-Status der Standorte bezirksweise und nach Gemeinde
(Stand 19.2.2021, Ampelfarbe ROT gilt bis 26.3.2021)